Rechtsanwalt Thomas Will · Strafrecht · seit 2006

Strafverteidiger in Saarbrücken – Ihr Anwalt für Strafrecht, bundesweit an Ihrer Seite

Vorladung, Anzeige oder Durchsuchung? Rechtsanwalt Thomas Will verteidigt Sie im gesamten Strafrecht – engagiert, diskret und mit voller Konzentration auf eine Sache: Ihre Verteidigung.

  • Ausschließlich Strafrecht
  • Seit 2006 als Verteidiger
  • Amts-, Land- & Oberlandesgerichte
  • Kanzlei zentral in Saarbrücken
Rechtsanwalt Thomas Will, Strafverteidiger in Saarbrücken
Thomas WillRechtsanwalt · Strafverteidiger
Was jetzt?

Vorladung, Anzeige oder Hausdurchsuchung? Was Sie jetzt tun sollten

Die ersten Stunden entscheiden oft über den Ausgang eines Strafverfahrens. Drei Regeln gelten immer: Ruhe bewahren, keine Aussage ohne Anwalt, Akteneinsicht abwarten.

Vorladung als Beschuldigter

Sie müssen bei der Polizei nicht erscheinen und nichts sagen. Lassen Sie den Termin durch Ihren Strafverteidiger absagen – erst nach Akteneinsicht wird entschieden, ob eine Einlassung sinnvoll ist.

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Anhörungsbogen erhalten

Füllen Sie den Bogen nicht vorschnell aus – jede Angabe landet in der Akte. Wir prüfen zuerst, was die Ermittler überhaupt wissen.

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Hausdurchsuchung

Beschluss zeigen lassen, die Maßnahme nicht behindern, aber nichts freiwillig herausgeben oder erklären. Rufen Sie sofort an – auch außerhalb der Bürozeiten.

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Anzeige bekommen

Eine Anzeige ist noch keine Anklage. Ziel ist fast immer die Einstellung im Ermittlungsverfahren – je früher die Verteidigung beginnt, desto besser die Chancen.

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Strafbefehl im Briefkasten

Nur zwei Wochen Frist für den Einspruch. Danach ist der Strafbefehl rechtskräftig wie ein Urteil – mit Eintrag, Geldstrafe oder Fahrverbot.

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Festnahme oder U-Haft

Angehörige erreichen Rechtsanwalt Will über den Notruf. Beim Haftprüfungstermin zählt jede Stunde – Akteneinsicht und Haftbeschwerde gehören sofort auf den Weg.

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Schwerpunkte

Strafverteidigung in Saarbrücken, im Saarland und bundesweit – alle Rechtsgebiete

Als Anwalt für Strafrecht in Saarbrücken bearbeitet Rechtsanwalt Will ausschließlich Strafsachen – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Revision. Diese Spezialisierung ist Ihr Vorteil: vor dem Amts- und Landgericht Saarbrücken genauso wie an jedem anderen Gericht in Deutschland.

Allgemeines Strafrecht

Verteidigung bei allen Vorwürfen — vom Diebstahl über Betrug bis zur Körperverletzung.

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Kapitalstrafsachen

Beistand in den schwersten Verfahren: Tötungsdelikte und Schwurgerichtssachen.

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Betäubungsmittelstrafrecht

Vom Besitzvorwurf bis zum Handeltreiben — konsequente Verteidigung im BtM-Verfahren.

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Sexualstrafrecht

Diskrete und entschlossene Verteidigung in besonders sensiblen Verfahren.

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Jugendstrafrecht

Verteidigung junger Menschen — mit Blick auf Erziehungsgedanken und Zukunftschancen.

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Verkehrsstrafrecht & OWi

Anwalt für Verkehrsstrafrecht in Saarbrücken: Unfallflucht, Trunkenheitsfahrt, Fahrverbot, Fahrerlaubnisentzug und Bußgeld – Verteidigung rund um den Straßenverkehr.

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Wirtschafts- & Steuerstrafrecht

Betrug, Untreue, Insolvenz- und Steuerstrafverfahren: frühe Weichenstellung gegenüber Staatsanwaltschaft und Finanzbehörden, diskret und wirtschaftlich gedacht.

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Revision & Rechtsmittel

Berufung und Revision gegen Urteile – Fristen von nur einer Woche. Prüfung des Urteils auf Rechtsfehler und Vertretung vor Landgericht, OLG und BGH.

Urteil prüfen lassen →

Ihr Verteidiger

Rechtsanwalt Thomas Will – 20 Jahre Erfahrung als Strafverteidiger in Saarbrücken

Aufgewachsen im Saarland, Studium der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes, Spezialisierung auf das Strafrecht bereits im Referendariat — unter anderem als nebenamtlicher Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft.

Seit Gründung der Kanzlei im Jahr 2006 verteidigt Rechtsanwalt Thomas Will ausschließlich im Strafrecht — bundesweit, auch in Verfahren mit großer medialer Aufmerksamkeit, vor allem bei Tötungs-, Betäubungsmittel- und Sexualdelikten.

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht
  • Interessenkreis Strafrecht im saarländischen Anwaltverein

Regelmäßige Fortbildung ist selbstverständlich.

20+
Jahre Strafverteidigung
24/7
Im Notfall erreichbar
100 %
Fokus auf Strafrecht
Pflichtverteidigung

Pflichtverteidiger in Saarbrücken – wann Sie Anspruch haben und wie Sie mich wählen

Wird Ihnen ein Pflichtverteidiger bestellt, gilt: Sie haben die Wahl (§ 142 StPO). Schlagen Sie dem Gericht den Verteidiger vor, dem Sie vertrauen. Rechtsanwalt Will wird regelmäßig am Amts- und Landgericht Saarbrücken beigeordnet und übernimmt Pflichtverteidigungen mit demselben Einsatz wie jedes Wahlmandat – bundesweit.

Gerne prüfen wir kostenfrei, ob bei Ihnen ein Fall notwendiger Verteidigung vorliegt – etwa bei Haftbefehl, drohender Freiheitsstrafe über einem Jahr oder Anklage vor dem Landgericht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Freie Anwaltswahl — auch bei der Pflichtverteidigung
  • Die Gebühren trägt zunächst die Staatskasse
  • Wechsel des Pflichtverteidigers ist möglich
  • Notwendige Verteidigung u. a. bei Haftbefehl und schweren Vorwürfen
Kosten

Was kostet ein Strafverteidiger? Transparenz statt Überraschungen

Die Sorge vor Anwaltskosten hält viele davon ab, früh Hilfe zu holen – und genau das wird am Ende teuer. Deshalb sprechen wir im Erstgespräch offen über die Kosten, bevor Sie sich entscheiden.

Gesetzlicher Rahmen (RVG)

Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Verfahrensabschnitt – Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlung, Rechtsmittel. Sie wissen vorab, womit Sie rechnen.

Pflichtverteidigung

Wird Rechtsanwalt Will beigeordnet, streckt die Staatskasse die Gebühren vor. Bei Freispruch oder Einstellung bleiben die Kosten beim Staat.

Rechtsschutzversicherung

Viele Policen enthalten Strafrechtsschutz – besonders bei Verkehrs- und Fahrlässigkeitsdelikten. Die Deckungsanfrage übernehmen wir für Sie.

Freispruch & Einstellung

Endet das Verfahren mit Freispruch, trägt die Staatskasse Ihre notwendigen Auslagen. Auch bei Einstellungen gibt es Gestaltungsspielraum.

Honorarvereinbarungen schließen wir immer schriftlich und vor Mandatsbeginn. Ratenzahlung nach Absprache möglich. Mehr zu den Kosten →

So läuft es ab

So läuft ein Strafverfahren ab – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung

01

Kontakt & Ersteinschätzung

Schildern Sie Ihre Situation — telefonisch, per E-Mail oder im Notfall rund um die Uhr. Sie erhalten eine ehrliche erste Einschätzung.

02

Akteneinsicht & Strategie

Als Ihr Verteidiger beantragt Rechtsanwalt Will Akteneinsicht und entwickelt gemeinsam mit Ihnen die Verteidigungsstrategie.

03

Verteidigung

Konsequente Vertretung im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung — wenn nötig bis zur Revision.

04

Rechtsmittel

Berufung oder Revision gegen ein Urteil – die Frist beträgt nur eine Woche. Auch hier gilt: schnell handeln, Urteil prüfen lassen.

Gut zu wissen

Warum frühzeitige Verteidigung entscheidend ist

Je früher die Verteidigung beginnt, desto größer der Spielraum. Suchen Sie am besten unmittelbar Hilfe, sobald Sie von einem Ermittlungsverfahren erfahren — und machen Sie bis dahin keine Angaben zur Sache.

  • Direkt erreichbar — auch außerhalb der Bürozeiten und am Wochenende
  • Frühe Akteneinsicht sichert die beste Verteidigungsstrategie
  • Betreuung auch in der Justizvollzugsanstalt (JVA)
In Ihrer Nähe

Anwalt für Strafrecht in Ihrer Nähe – Saarbrücken, Saarland und Umgebung

Die Kanzlei liegt in der Kaiserstraße 5, 66111 Saarbrücken – wenige Gehminuten vom Hauptbahnhof, mit Blick auf den Beethovenplatz. Rechtsanwalt Will verteidigt regelmäßig vor dem Amts- und Landgericht Saarbrücken und dem Saarländischen Oberlandesgericht sowie an den Gerichten in Saarlouis, Neunkirchen, Homburg, St. Wendel, Merzig, Völklingen und Ottweiler. Mandanten aus Zweibrücken, Kaiserslautern, Trier und dem gesamten Bundesgebiet vertritt er ebenso – Strafverteidigung ist nicht an Ortsgrenzen gebunden.

  • Strafverteidiger Saarbrücken
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  • Strafverteidiger Neunkirchen
  • Strafverteidiger Homburg
  • Strafverteidiger St. Wendel
  • Strafverteidiger Völklingen
  • Strafverteidiger Merzig
  • Strafverteidiger Zweibrücken
  • Strafverteidiger Kaiserslautern
  • Strafverteidiger Trier
Mandanten

Mandanten vertrauen Rechtsanwalt Thomas Will

Machen Sie sich ein eigenes Bild: Lesen Sie unabhängige Bewertungen unserer Mandanten direkt bei Google.

Aus der Praxis

Aktuelle Beiträge aus der Kanzlei

Jede Woche neu: echte Fälle, klare Einordnung — verständlich erklärt.

Häufige Fragen

Häufige Fragen an den Strafverteidiger

Nein. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen — und sollten davon Gebrauch machen, bis Ihr Verteidiger die Akten kennt. Eine vorschnelle Aussage schadet oft mehr, als sie nützt.

Ruhe bewahren, keinen Widerstand leisten, nichts unterschreiben und keine Angaben zur Sache machen. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen und rufen Sie sofort den 24-h-Notruf an: 0178 / 839 09 71.

Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Umfang des Verfahrens. Der erste Kontakt ist grundsätzlich kostenlos, die Kosten werden vorab transparent besprochen und Honorarvereinbarungen immer schriftlich geschlossen – mehr zu den Kosten. Bei einer Pflichtverteidigung trägt zunächst die Staatskasse die Gebühren.

Ja. Neben Saarbrücken ist die Kanzlei regelmäßig an den Gerichten in Saarlouis, Neunkirchen, Homburg, St. Wendel, Merzig und Völklingen tätig – und bundesweit, etwa in Zweibrücken, Kaiserslautern und Trier, an Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.

In Fällen notwendiger Verteidigung bestellt das Gericht einen Verteidiger. Wichtig: Sie dürfen den Pflichtverteidiger selbst vorschlagen — die Pflichtverteidigung ist keine Verteidigung zweiter Klasse.

Die Gebühren des Pflichtverteidigers zahlt zunächst die Staatskasse. Endet das Verfahren mit Freispruch oder Einstellung, bleiben die Kosten beim Staat. Nur bei einer Verurteilung kann die Staatskasse die Kosten später zurückfordern.

Viele Policen enthalten einen Strafrechtsschutz – vor allem bei Verkehrs- und Fahrlässigkeitsdelikten. Ob Ihre Versicherung eintritt, klären wir für Sie: Die Deckungsanfrage übernimmt die Kanzlei.

Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen oder auszusagen. Lassen Sie den Termin durch Ihren Strafverteidiger absagen – erst nach Akteneinsicht wird entschieden, ob eine Einlassung sinnvoll ist.

Tagsüber über das Büro in Saarbrücken (0681 / 41 09 80 59), Termine in dringenden Fällen meist innerhalb von ein bis zwei Tagen. Bei Durchsuchung oder Festnahme erreichen Sie Rechtsanwalt Will über den Notruf auch außerhalb der Bürozeiten.

Gegen einen Strafbefehl können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Danach ist er rechtskräftig wie ein Urteil – mit Geldstrafe, Fahrverbot oder Eintrag. Lassen Sie den Strafbefehl sofort prüfen.

Außerhalb der Bürozeiten

Im Notfall persönlich erreichbar

Bei Verhaftung, Durchsuchung oder Vernehmung erreichen Sie Rechtsanwalt Will auch außerhalb der Bürozeiten und am Wochenende.

Bitte nur in dringenden Fällen.
Alle anderen Anliegen: Büro 0681 / 41 09 80 59

Kontakt

Kontakt – Anwalt für Strafrecht in Saarbrücken, sofort erreichbar

Rechtsanwalt Thomas Will · Kaiserstraße 5 · 66111 Saarbrücken
Im Herzen von Saarbrücken, mit Blick auf den Beethovenplatz — dort stehen in der Regel ausreichend Parkplätze zur Verfügung. Die Saarbahn-Haltestelle „Kaiserstraße“ liegt nur wenige Meter entfernt.
Termine werden zeitnah vergeben — in dringenden Angelegenheiten in der Regel innerhalb von ein bis zwei Tagen.