
Hund bricht sich beim Ballspielen das Bein – wer zahlt die 18.000 Euro?
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Vorladung, Anzeige oder Durchsuchung? Rechtsanwalt Thomas Will verteidigt Sie im gesamten Strafrecht – engagiert, diskret und mit voller Konzentration auf eine Sache: Ihre Verteidigung.

Die ersten Stunden entscheiden oft über den Ausgang eines Strafverfahrens. Drei Regeln gelten immer: Ruhe bewahren, keine Aussage ohne Anwalt, Akteneinsicht abwarten.
Sie müssen bei der Polizei nicht erscheinen und nichts sagen. Lassen Sie den Termin durch Ihren Strafverteidiger absagen – erst nach Akteneinsicht wird entschieden, ob eine Einlassung sinnvoll ist.
Füllen Sie den Bogen nicht vorschnell aus – jede Angabe landet in der Akte. Wir prüfen zuerst, was die Ermittler überhaupt wissen.
Beschluss zeigen lassen, die Maßnahme nicht behindern, aber nichts freiwillig herausgeben oder erklären. Rufen Sie sofort an – auch außerhalb der Bürozeiten.
Eine Anzeige ist noch keine Anklage. Ziel ist fast immer die Einstellung im Ermittlungsverfahren – je früher die Verteidigung beginnt, desto besser die Chancen.
Nur zwei Wochen Frist für den Einspruch. Danach ist der Strafbefehl rechtskräftig wie ein Urteil – mit Eintrag, Geldstrafe oder Fahrverbot.
Angehörige erreichen Rechtsanwalt Will über den Notruf. Beim Haftprüfungstermin zählt jede Stunde – Akteneinsicht und Haftbeschwerde gehören sofort auf den Weg.
Als Anwalt für Strafrecht in Saarbrücken bearbeitet Rechtsanwalt Will ausschließlich Strafsachen – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Revision. Diese Spezialisierung ist Ihr Vorteil: vor dem Amts- und Landgericht Saarbrücken genauso wie an jedem anderen Gericht in Deutschland.
Verteidigung bei allen Vorwürfen — vom Diebstahl über Betrug bis zur Körperverletzung.
Beistand in den schwersten Verfahren: Tötungsdelikte und Schwurgerichtssachen.
Vom Besitzvorwurf bis zum Handeltreiben — konsequente Verteidigung im BtM-Verfahren.
Diskrete und entschlossene Verteidigung in besonders sensiblen Verfahren.
Verteidigung junger Menschen — mit Blick auf Erziehungsgedanken und Zukunftschancen.
Anwalt für Verkehrsstrafrecht in Saarbrücken: Unfallflucht, Trunkenheitsfahrt, Fahrverbot, Fahrerlaubnisentzug und Bußgeld – Verteidigung rund um den Straßenverkehr.
Betrug, Untreue, Insolvenz- und Steuerstrafverfahren: frühe Weichenstellung gegenüber Staatsanwaltschaft und Finanzbehörden, diskret und wirtschaftlich gedacht.
Berufung und Revision gegen Urteile – Fristen von nur einer Woche. Prüfung des Urteils auf Rechtsfehler und Vertretung vor Landgericht, OLG und BGH.
Aufgewachsen im Saarland, Studium der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes, Spezialisierung auf das Strafrecht bereits im Referendariat — unter anderem als nebenamtlicher Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft.
Seit Gründung der Kanzlei im Jahr 2006 verteidigt Rechtsanwalt Thomas Will ausschließlich im Strafrecht — bundesweit, auch in Verfahren mit großer medialer Aufmerksamkeit, vor allem bei Tötungs-, Betäubungsmittel- und Sexualdelikten.
Regelmäßige Fortbildung ist selbstverständlich.
Wird Ihnen ein Pflichtverteidiger bestellt, gilt: Sie haben die Wahl (§ 142 StPO). Schlagen Sie dem Gericht den Verteidiger vor, dem Sie vertrauen. Rechtsanwalt Will wird regelmäßig am Amts- und Landgericht Saarbrücken beigeordnet und übernimmt Pflichtverteidigungen mit demselben Einsatz wie jedes Wahlmandat – bundesweit.
Gerne prüfen wir kostenfrei, ob bei Ihnen ein Fall notwendiger Verteidigung vorliegt – etwa bei Haftbefehl, drohender Freiheitsstrafe über einem Jahr oder Anklage vor dem Landgericht.
Die Sorge vor Anwaltskosten hält viele davon ab, früh Hilfe zu holen – und genau das wird am Ende teuer. Deshalb sprechen wir im Erstgespräch offen über die Kosten, bevor Sie sich entscheiden.
Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Verfahrensabschnitt – Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlung, Rechtsmittel. Sie wissen vorab, womit Sie rechnen.
Wird Rechtsanwalt Will beigeordnet, streckt die Staatskasse die Gebühren vor. Bei Freispruch oder Einstellung bleiben die Kosten beim Staat.
Viele Policen enthalten Strafrechtsschutz – besonders bei Verkehrs- und Fahrlässigkeitsdelikten. Die Deckungsanfrage übernehmen wir für Sie.
Endet das Verfahren mit Freispruch, trägt die Staatskasse Ihre notwendigen Auslagen. Auch bei Einstellungen gibt es Gestaltungsspielraum.
Honorarvereinbarungen schließen wir immer schriftlich und vor Mandatsbeginn. Ratenzahlung nach Absprache möglich. Mehr zu den Kosten →
Schildern Sie Ihre Situation — telefonisch, per E-Mail oder im Notfall rund um die Uhr. Sie erhalten eine ehrliche erste Einschätzung.
Als Ihr Verteidiger beantragt Rechtsanwalt Will Akteneinsicht und entwickelt gemeinsam mit Ihnen die Verteidigungsstrategie.
Konsequente Vertretung im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung — wenn nötig bis zur Revision.
Berufung oder Revision gegen ein Urteil – die Frist beträgt nur eine Woche. Auch hier gilt: schnell handeln, Urteil prüfen lassen.
Je früher die Verteidigung beginnt, desto größer der Spielraum. Suchen Sie am besten unmittelbar Hilfe, sobald Sie von einem Ermittlungsverfahren erfahren — und machen Sie bis dahin keine Angaben zur Sache.
Die Kanzlei liegt in der Kaiserstraße 5, 66111 Saarbrücken – wenige Gehminuten vom Hauptbahnhof, mit Blick auf den Beethovenplatz. Rechtsanwalt Will verteidigt regelmäßig vor dem Amts- und Landgericht Saarbrücken und dem Saarländischen Oberlandesgericht sowie an den Gerichten in Saarlouis, Neunkirchen, Homburg, St. Wendel, Merzig, Völklingen und Ottweiler. Mandanten aus Zweibrücken, Kaiserslautern, Trier und dem gesamten Bundesgebiet vertritt er ebenso – Strafverteidigung ist nicht an Ortsgrenzen gebunden.
Machen Sie sich ein eigenes Bild: Lesen Sie unabhängige Bewertungen unserer Mandanten direkt bei Google.
Jede Woche neu: echte Fälle, klare Einordnung — verständlich erklärt.

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Nein. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen — und sollten davon Gebrauch machen, bis Ihr Verteidiger die Akten kennt. Eine vorschnelle Aussage schadet oft mehr, als sie nützt.
Ruhe bewahren, keinen Widerstand leisten, nichts unterschreiben und keine Angaben zur Sache machen. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen und rufen Sie sofort den 24-h-Notruf an: 0178 / 839 09 71.
Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Umfang des Verfahrens. Der erste Kontakt ist grundsätzlich kostenlos, die Kosten werden vorab transparent besprochen und Honorarvereinbarungen immer schriftlich geschlossen – mehr zu den Kosten. Bei einer Pflichtverteidigung trägt zunächst die Staatskasse die Gebühren.
Ja. Neben Saarbrücken ist die Kanzlei regelmäßig an den Gerichten in Saarlouis, Neunkirchen, Homburg, St. Wendel, Merzig und Völklingen tätig – und bundesweit, etwa in Zweibrücken, Kaiserslautern und Trier, an Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.
In Fällen notwendiger Verteidigung bestellt das Gericht einen Verteidiger. Wichtig: Sie dürfen den Pflichtverteidiger selbst vorschlagen — die Pflichtverteidigung ist keine Verteidigung zweiter Klasse.
Die Gebühren des Pflichtverteidigers zahlt zunächst die Staatskasse. Endet das Verfahren mit Freispruch oder Einstellung, bleiben die Kosten beim Staat. Nur bei einer Verurteilung kann die Staatskasse die Kosten später zurückfordern.
Viele Policen enthalten einen Strafrechtsschutz – vor allem bei Verkehrs- und Fahrlässigkeitsdelikten. Ob Ihre Versicherung eintritt, klären wir für Sie: Die Deckungsanfrage übernimmt die Kanzlei.
Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen oder auszusagen. Lassen Sie den Termin durch Ihren Strafverteidiger absagen – erst nach Akteneinsicht wird entschieden, ob eine Einlassung sinnvoll ist.
Tagsüber über das Büro in Saarbrücken (0681 / 41 09 80 59), Termine in dringenden Fällen meist innerhalb von ein bis zwei Tagen. Bei Durchsuchung oder Festnahme erreichen Sie Rechtsanwalt Will über den Notruf auch außerhalb der Bürozeiten.
Gegen einen Strafbefehl können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Danach ist er rechtskräftig wie ein Urteil – mit Geldstrafe, Fahrverbot oder Eintrag. Lassen Sie den Strafbefehl sofort prüfen.
Bei Verhaftung, Durchsuchung oder Vernehmung erreichen Sie Rechtsanwalt Will auch außerhalb der Bürozeiten und am Wochenende.
Bitte nur in dringenden Fällen.
Alle anderen Anliegen: Büro 0681 / 41 09 80 59
Rechtsanwalt Thomas Will · Kaiserstraße 5 · 66111 Saarbrücken
Im Herzen von Saarbrücken, mit Blick auf den Beethovenplatz — dort stehen in der Regel ausreichend Parkplätze zur Verfügung. Die Saarbahn-Haltestelle „Kaiserstraße“ liegt nur wenige Meter entfernt.
Termine werden zeitnah vergeben — in dringenden Angelegenheiten in der Regel innerhalb von ein bis zwei Tagen.