Ordnungswidrigkeitenrecht
Selbstverständlich vertritt und berät Sie Rechtsanwalt Will bei Verkehrsdelikten sowie Verkehrsordnungswidrigkeiten und anderen Belangen im Verkehrsrecht. Wenn Ihnen also z.B. eine Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder eine Unfallflucht vorgeworfen wird oder Sie zu schnell gefahren sein sollen.
Denn auch bei Verkehrsdelikten gilt:
Auf keinen Fall mit der Polizei reden und sofort einen Strafverteidiger kontaktieren! Denn vorschnelle und unüberlegte Äußerungen verschlimmern die Lage meist nur.
Was Sie zunächst über Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten wissen sollten, haben wir hier aufgeführt.
Verkehrsrecht & Ordnungswidrigkeiten
Im Verkehrsrecht spricht man von sogenannten Ordnungswidrigkeiten. Wenn Sie also geblitzt werden, so ist das kein strafrechtliches Belangen, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Sollten Sie zu Unrecht geblitzt werden oder ein Verkehrsunfall wird Ihnen zu Unrecht angehaftet, dann ist es wichtig, einen Anwalt zu Rate zu ziehen.
Kanzlei für Verkehrsrecht Saarbrücken, was fällt unter das Verkehrsrecht?
Verkehrsdelikte und Verkehrsordnungswidrigkeiten sowie auch Geschwindigkeitsüberschreitungen und damit verbundenes Bußgeld. Auch das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss fällt unter das Verkehrsrecht. Doch was ist zu tun, wenn Sie geblitzt wurden, wenn Sie unter Alkohol oder Drogeneinfluss Auto gefahren sind? Was Sie in diesen Fällen tun können, noch bevor Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht zu Rate gezogen haben, ist Folgendes:
Wie Sie sich bei Verkehrsdelikten verhalten sollten:
Auf keinen Fall mit der Polizei reden und sofort einen Strafverteidiger kontaktieren! Denn vorschnelle und unüberlegte Äußerungen verschlimmern die Lage meist nur.
Was Sie zunächst über Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten wissen sollten, haben wir hier aufgeführt.
Nutzen Sie auch im Notfall unsere 24h Notfallnummer und zögern Sie nicht, direkt Thomas Will als Anwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren. Nicht nur in Saarbrücken, sondern auch im gesamten Saarland vertritt er Mandantinnen und Mandanten.