Rechtsanwalt Thomas Will

Rechtsanwalt Thomas Will ist seit Gründung der Kanzlei im Jahr 2006 ausschließlich im Strafrecht tätig und verteidigt Mandanten bundesweit in Ermittlungsverfahren und Strafprozessen.

Bereits während des Referendariats spezialisierte sich Rechtsanwalt Will auf das Strafrecht. Teile seiner Ausbildung absolvierte er bei einem Strafverteidiger in Saarbrücken. Darüber hinaus war er als nebenamtlicher Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft tätig.

Im Laufe seiner langjährigen Tätigkeit verteidigte Rechtsanwalt Will in zahlreichen umfangreichen Strafverfahren, teilweise mit erheblicher medialer Berichterstattung. Schwerpunkte lagen dabei unter anderem in Verfahren aus den Bereichen:

  • Betäubungsmittelstrafrecht,
  • Kapitaldelikte,
  • Sexualstrafrecht
  • sowie allgemeines Strafrecht.

Die Verteidigung erfolgt bundesweit vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie in Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften.

Rechtsanwalt Will bildet sich regelmäßig im Strafrecht fort und ist Mitglied verschiedener strafrechtlicher Vereinigungen und Arbeitsgemeinschaften

Thomas Will, Saarbrücken

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