Die „Spezial-Pizza“ mit Kokain – wie ein Kioskbesitzer ausgerechnet Zivilpolizisten Drogen anbot

1. Worum ging es konkret?

Ein 36-jähriger Mann betrieb in München-Schwabing einen Kiosk mit Pizzeria. In der Gegend hatte sich herumgesprochen, dass man dort bei der Bestellung einer „Spezial-Pizza“ auch Kokain bekommen könne. Zwei Zivilpolizisten gingen der Sache nach und besuchten den Laden.

2. Wie flog der Handel auf?

Im Gespräch erklärte der Betreiber den vermeintlichen Kunden, dass es bei ihm auch „Weißes und Grünes“ gebe – gemeint waren Kokain und Marihuana. Die Polizisten täuschten daraufhin Interesse an zwei Gramm Kokain vor. Kurz darauf wurde der Kiosk durchsucht. Gefunden wurden knapp 3 Gramm Kokain und 53 Gramm Marihuana..

3. Strafrahmen und Ausgang des Verfahrens

Das Amtsgericht München verurteilte den Betreiber wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und Cannabis zu einem Jahr und zwei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Das Gericht ging davon aus, dass er gewerbsmäßig handelte und mit den Drogen zusätzliche Einnahmen erzielen wollte. Das Urteil ist rechtskräftig.

4. Was berücksichtigte das Gericht?

Für den Angeklagten sprach unter anderem, dass er die Taten einräumte, Reue zeigte und bislang nicht vorbestraft war. Gegen ihn sprach insbesondere, dass er mehrere Drogen anbot und seinen Kiosk gezielt für den Verkauf und zur Gewinnung neuer Kunden nutzte..

5. Fazit

Der Fall zeigt, welche erheblichen strafrechtlichen Folgen der gewerbsmäßige Verkauf von Drogen haben kann. Besonders ungewöhnlich war hier allerdings, dass der Betreiber sein Angebot ausgerechnet zwei Zivilpolizisten machte – und damit selbst die Ermittlungen gegen sich ins Rollen brachte.

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