52 Stromschläge, die es nie gab – Betrug im Krankenhaus

1. Worum ging es konkret?

Ein Mann suchte zwischen November 2018 und Februar 2022 insgesamt 52-mal Krankenhäuser in Deutschland auf. Dort behauptete er jeweils, einen Stromschlag erlitten zu haben und medizinische Hilfe zu benötigen. Tatsächlich hatte es die Stromschläge nie gegeben. Dem Mann ging es vor allem darum, an verschreibungspflichtige Medikamente zu gelangen.

2. Wie funktionierte die Masche?

Aufgrund seiner Angaben wurde der Mann medizinisch untersucht und teilweise für ein bis zwei Nächte stationär aufgenommen. Dabei erhielt er unter anderem Medikamente und wurde überwacht. Die Krankenhäuser rechneten diese Leistungen anschließend mit seiner Krankenkasse ab. Insgesamt entstand dadurch ein Schaden von 60.429,34 Euro.

3. Strafrahmen und Ausgang des Verfahrens

Das Amtsgericht München verurteilte den Mann wegen Betrugs in 52 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten auf Bewährung. Zusätzlich ordnete das Gericht die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 60.429,34 Euro an. Das Urteil ist rechtskräftig.

4. Was berücksichtigte das Gericht?

Für den Angeklagten sprach unter anderem, dass er die Taten vollständig gestand und Reue zeigte. Außerdem berücksichtigte das Gericht, dass er die Taten begangen hatte, um an verschreibungspflichtige Medikamente zu gelangen. Gegen ihn sprachen dagegen der hohe Gesamtschaden, seine einschlägigen Vorstrafen und die hohe kriminelle Energie bei insgesamt 52 Taten.

5. Fazit

Der Fall zeigt, dass auch erschlichene medizinische Leistungen einen Betrug nach § 263 StGB darstellen können. Wer bewusst falsche Angaben macht, damit eine Krankenkasse für unnötige Behandlungen und Medikamente bezahlt, riskiert erhebliche strafrechtliche Konsequenzen. Besonders außergewöhnlich war hier die Anzahl der Fälle: 52 erfundene Stromschläge führten am Ende zu mehr als 60.000 Euro Schaden.

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