Startseite/Strafrecht/Hausdurchsuchung
Strafrecht · Saarbrücken · bundesweit

Hausdurchsuchung – was tun? Ihr Strafverteidiger hilft sofort

Eine Hausdurchsuchung stellt für Betroffene regelmäßig eine erhebliche Belastung dar. Häufig erscheinen Polizeibeamte früh morgens an der Wohnanschrift oder am Arbeitsplatz und durchsuchen Räume, Computer und Mobiltelefone. Gerade in den ersten Minuten werden oft entscheidende Fehler gemacht – unüberlegte Aussagen können später im Ermittlungsverfahren erhebliche Nachteile verursachen. Als Strafverteidiger in Saarbrücken vertritt Rechtsanwalt Thomas Will Beschuldigte bundesweit bei Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen.

Diskret · unverbindlich · Ersteinschätzung ehrlich

Die drei wichtigsten Regeln bei einer Durchsuchung
  • Ruhe bewahren
  • Keine Aussage zur Sache
  • Sofort den Verteidiger anrufen
Justitia – Figur der Gerechtigkeit (Symbolbild Strafrecht)

Was bedeutet eine Hausdurchsuchung?

Eine Hausdurchsuchung dient aus Sicht der Ermittlungsbehörden regelmäßig dazu,

  • Beweismittel aufzufinden,
  • Unterlagen sicherzustellen,
  • Datenträger auszuwerten
  • oder bestimmte Gegenstände zu beschlagnahmen.

Durchsuchungen erfolgen häufig im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren wegen Betäubungsmitteldelikten, Betrugs, Computer- und Internetstraftaten, Steuerstraftaten, Körperverletzungsdelikten oder Sexualstraftaten. Die Maßnahme kann sich gegen Beschuldigte, aber unter Umständen auch gegen Dritte richten.

Muss ich die Polizei in die Wohnung lassen?

Liegt ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vor, müssen Betroffene die Durchsuchung grundsätzlich dulden. Wichtig ist jedoch: Sie sind nicht verpflichtet,

  • aktiv an der Durchsuchung mitzuwirken,
  • Fragen zur Sache zu beantworten
  • oder Passwörter freiwillig herauszugeben.

Gerade in Stresssituationen versuchen viele Betroffene, sich spontan zu erklären oder „Missverständnisse aufzuklären“. Ohne Kenntnis der Ermittlungsakte kann dies erhebliche Risiken mit sich bringen.

Richtiges Verhalten bei einer Hausdurchsuchung

Bei einer Durchsuchung empfiehlt es sich regelmäßig,

  • Ruhe zu bewahren,
  • keine vorschnellen Aussagen zu machen,
  • keine Widerstandshandlungen vorzunehmen
  • und frühzeitig einen Strafverteidiger zu kontaktieren.

Beschuldigte haben grundsätzlich das Recht zu schweigen. Von diesem Recht sollte gerade bei laufenden Ermittlungsverfahren häufig Gebrauch gemacht werden. Soweit möglich, sollte der Durchsuchungsbeschluss geprüft und dokumentiert werden:

  • Welche Räume dürfen durchsucht werden?
  • Welcher Tatvorwurf wird genannt?
  • Welche Gegenstände sollen sichergestellt werden?

Beschlagnahme von Handy und Computer

Im Rahmen einer Hausdurchsuchung werden häufig Mobiltelefone, Computer, Tablets, Datenträger oder schriftliche Unterlagen sichergestellt oder beschlagnahmt. Gerade digitale Geräte enthalten regelmäßig umfangreiche persönliche oder berufliche Daten – die spätere Auswertung kann erhebliche Auswirkungen auf das Ermittlungsverfahren haben.

Ob die Sicherstellung oder Beschlagnahme rechtmäßig erfolgt ist und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, sollte frühzeitig anwaltlich geprüft werden.

Hausdurchsuchung bedeutet nicht automatisch Verurteilung

Viele Betroffene gehen nach einer Durchsuchung davon aus, dass eine Verurteilung unausweichlich sei. Das trifft nicht zu. Eine Hausdurchsuchung bedeutet zunächst lediglich, dass ein Ermittlungsverfahren geführt wird und die Behörden bestimmte Beweismittel suchen. Ob

  • der Tatvorwurf tatsächlich nachweisbar ist,
  • die Maßnahme rechtmäßig war
  • oder eine Einstellung des Verfahrens möglich ist,

kann erst nach Prüfung der Ermittlungsakte beurteilt werden.

Warum frühzeitige Strafverteidigung entscheidend ist

Gerade nach einer Hausdurchsuchung empfiehlt sich schnelle anwaltliche Beratung. Häufig werden unmittelbar nach der Maßnahme Vernehmungen durchgeführt, Daten ausgewertet oder weitere Ermittlungsmaßnahmen eingeleitet. Eine frühzeitige Verteidigung kann insbesondere dazu dienen,

  • belastende Aussagen zu vermeiden,
  • Verfahrensfehler aufzudecken,
  • Beschlagnahmen überprüfen zu lassen
  • und die weitere Verteidigungsstrategie festzulegen.

Anwalt für Hausdurchsuchung in Ihrer Nähe – Saarbrücken & Umgebung

Rechtsanwalt Thomas Will vertritt Beschuldigte in allen Phasen des Ermittlungsverfahrens – von der Kanzlei in der Kaiserstraße 5 in Saarbrücken aus, regelmäßig auch in Saarlouis, Neunkirchen, Homburg, St. Wendel, Völklingen und Merzig sowie bundesweit. Die Verteidigung umfasst insbesondere:

  • Vertretung gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft,
  • Akteneinsicht,
  • Prüfung der Rechtmäßigkeit der Durchsuchung,
  • Verteidigung im Ermittlungsverfahren
  • sowie Vertretung vor Gericht.

Bei einer laufenden Durchsuchung erreichen Sie die Kanzlei auch außerhalb der Bürozeiten über den 24-h-Notruf 0178 839 09 71.

Rechtsanwalt Thomas Will, Strafverteidiger in Saarbrücken
Thomas WillRechtsanwalt · Strafverteidiger

Seit 2006 ausschließlich Strafrecht – diskret, engagiert, bundesweit. Der erste Kontakt ist unverbindlich.

0681 / 41 09 80 59info@rechtsanwalt-will.comErsteinschätzung anfragen

Notfall? 24-h-Notruf 0178 839 09 71

Weitere Themen

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Hausdurchsuchung

Ja, Mobiltelefone und Datenträger können im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens sichergestellt oder beschlagnahmt werden. Die Rechtmäßigkeit sollte jedoch anwaltlich überprüft werden.

Nein. Beschuldigte haben grundsätzlich das Recht zu schweigen – und sollten davon Gebrauch machen, bis ihr Verteidiger die Ermittlungsakte kennt.

Ob Passwörter herausgegeben werden müssen, hängt vom Einzelfall ab. Vorschnelle freiwillige Angaben sollten vermieden werden.

Ja. Hausdurchsuchungen finden häufig in den frühen Morgenstunden statt – oft gleichzeitig an mehreren Orten.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind gerichtliche Rechtsmittel gegen Durchsuchungs- oder Beschlagnahmemaßnahmen möglich. Das sollte frühzeitig geprüft werden.

Kontakt

Hausdurchsuchung erlebt? Jetzt Verteidigung sichern

Schildern Sie Ihre Situation – diskret und unverbindlich. Sie erhalten eine ehrliche Ersteinschätzung, bevor Kosten entstehen. In dringenden Fällen ist Rechtsanwalt Will auch außerhalb der Bürozeiten erreichbar.