Revision im Strafrecht: Urteil prüfen lassen – die Frist ist kurz
Nicht jedes Strafurteil ist fehlerfrei. Die Revision dient dazu, gerichtliche Entscheidungen auf Rechtsfehler überprüfen zu lassen – anders als viele annehmen, geht es dabei regelmäßig nicht um eine neue Beweisaufnahme. Wichtig: Nach der Urteilsverkündung gelten kurze, zwingende Fristen. Rechtsanwalt Thomas Will vertritt Mandanten bundesweit in Revisions- und Rechtsmittelverfahren.
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- Frist: nur eine Woche ab Urteil
- Geprüft werden Rechtsfehler
- OLG oder BGH entscheiden

Was ist eine Revision?
Die Revision ist ein Rechtsmittel gegen strafgerichtliche Urteile. Geprüft wird insbesondere,
- ob Verfahrensfehler vorliegen,
- ob das Gericht das Recht richtig angewendet hat
- oder ob die Urteilsbegründung den rechtlichen Anforderungen entspricht.
Eine Revision kann sich gegen Urteile des Amtsgerichts oder Landgerichts richten.
Berufung oder Revision – der Unterschied
Viele Betroffene verwechseln Berufung und Revision. Während bei der Berufung häufig eine neue Tatsachenverhandlung stattfindet, konzentriert sich die Revision auf die rechtliche Überprüfung des Urteils: Verfahrensverstöße, Rechtsfehler, Beweiswürdigungsfehler oder Mängel der Urteilsgründe.
Fristen im Revisionsverfahren – eine Woche entscheidet
Im Strafrecht gelten kurze und zwingende Fristen: Nach Verkündung des Urteils müssen Revision und später die Revisionsbegründung innerhalb gesetzlicher Fristen erfolgen. Werden sie versäumt, wird das Urteil rechtskräftig. Deshalb sollte die Prüfung unmittelbar nach der Entscheidung des Gerichts beginnen.
Wann kann eine Revision sinnvoll sein?
Ob eine Revision Erfolgsaussichten hat, hängt vom konkreten Verfahren und den Urteilsgründen ab. Eine Überprüfung kann insbesondere sinnvoll sein bei:
- schwerwiegenden Verfahrensfehlern,
- fehlerhafter Beweiswürdigung,
- rechtsfehlerhafter Strafzumessung,
- Verletzung von Verteidigungsrechten
- oder umfangreichen Strafverfahren.
Nicht jede Verurteilung rechtfertigt automatisch eine Revision – entscheidend ist die konkrete rechtliche Prüfung des Urteils.
Urteil, Akte, Protokolle: die Grundlage der Prüfung
Für die Prüfung einer Revision sind insbesondere das schriftliche Urteil, die Verfahrensakte, Sitzungsprotokolle und weitere Unterlagen von Bedeutung. Erst nach umfassender Prüfung lässt sich beurteilen, ob Revisionsangriffe Erfolgsaussichten haben. Gerade bei Freiheitsstrafen können Fehler erhebliche Auswirkungen auf Strafhöhe, Bewährung und Nebenfolgen haben.
Revision vor OLG und BGH
Je nach Verfahren entscheiden über Revisionen die Oberlandesgerichte oder der Bundesgerichtshof. Revisionsverfahren erfordern eine sorgfältige juristische Aufarbeitung der Verfahrens- und Rechtsfragen – die Kanzlei übernimmt Prüfung, Revisionsbegründung und Vertretung im Rechtsmittelverfahren.
Anwalt für Revisionen in Ihrer Nähe – Saarbrücken & Umgebung
Die Kanzlei liegt zentral in der Kaiserstraße 5 in Saarbrücken, wenige Gehminuten vom Hauptbahnhof. Rechtsanwalt Will verteidigt regelmäßig vor dem Amts- und Landgericht Saarbrücken sowie an den Gerichten in Saarlouis, Neunkirchen, Homburg, St. Wendel, Völklingen und Merzig – und bundesweit an jedem Amts-, Land- und Oberlandesgericht. In dringenden Fällen erreichen Sie die Kanzlei auch außerhalb der Bürozeiten über den 24-h-Notruf 0178 839 09 71.

Für die Prüfung genügen zunächst Aktenzeichen und Urteil – alles Weitere besorgt die Kanzlei über die Akteneinsicht.
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Weitere Themen
Häufige Fragen zur Revision
Im Mittelpunkt steht die rechtliche Überprüfung des Urteils und möglicher Verfahrensfehler.
Ja. Die Revision muss innerhalb einer Woche nach Urteilsverkündung eingelegt werden; für die Begründung gelten weitere Fristen.
Regelmäßig nicht. Anders als bei der Berufung erfolgt meist keine neue Beweisaufnahme.
Nein. Die Erfolgsaussichten hängen vom konkreten Verfahren und möglichen Rechtsfehlern ab.
Möglichst frühzeitig nach Verkündung des Urteils – die Frist beträgt nur eine Woche.
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