Ein tiefgefrorener Hähnchenschenkel als Tatwaffe? Was klingt wie ein schlechter Sketch, beschäftigte tatsächlich das Landgericht Freiburg. Am Ende ging es allerdings um deutlich mehr als um Geflügel – nämlich um ein abgebissenes Ohr und eine mehrjährige Freiheitsstrafe.
1. Worum ging es konkret?
Ein 42-jähriger ehemaliger Profi-Ringer musste sich wegen zweier gewalttätiger Auseinandersetzungen verantworten. Bei einem Streit soll er einem Mann mit einem tiefgefrorenen Hähnchenschenkel gegen Kopf und Gesicht geschlagen haben. Bei einer zweiten Auseinandersetzung biss er einem anderen Mann einen Teil der linken Ohrmuschel ab. Der Geschädigte leidet seitdem unter einer eingeschränkten Hörfähigkeit.
2. Warum wiegt die Tat besonders schwer?
Der Verlust eines Körperteils führt regelmäßig zur Einordnung als schwere Körperverletzung nach § 226 StGB – mit entsprechend hoher Strafandrohung. Der Vorsitzende Richter sprach von einer „enormen Aggressivität“. Interessant ist auch die juristische Nebenfrage: Wäre ein tiefgefrorener Hähnchenschenkel ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 224 StGB? Diese Frage musste das Gericht am Ende nicht beantworten – der Geschädigte bestätigte, das Fleischstück selbst aus dem Gefrierfach geholt zu haben. Nicht als Waffe, sondern zum Kühlen seiner Schwellungen.
3. Strafrahmen und Strafmaß
Bei schwerer Körperverletzung droht Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren. Das Landgericht Freiburg verurteilte den Angeklagten wegen gefährlicher und schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten. Der Vorwurf des Hähnchenschenkel-Schlags erwies sich hingegen als nicht haltbar.
4. Typische Konstellationen in der Praxis
Körperverletzungsdelikte entstehen häufig aus alltäglichen Streitigkeiten – oft unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, wie auch in diesem Fall. Was viele unterschätzen: Nahezu jeder Gegenstand kann als gefährliches Werkzeug gewertet werden, wenn er zum Schlagen eingesetzt wird. Die Rechtsprechung hat das etwa schon für Bierflaschen und sogar Mobiltelefone bejaht.
5. Fazit
Der Fall zeigt zweierlei: Entscheidend ist nicht, wie kurios ein Tatmittel klingt, sondern welche Folgen die Tat hat. Und: Gerichte prüfen auch skurrile Vorwürfe sorgfältig – nicht jede Anschuldigung hält der Beweisaufnahme stand. Für Beschuldigte ist eine frühzeitige Verteidigung deshalb entscheidend.

