1. Worum ging es konkret?
Bei einem Fußballspiel flog eine brennende Fackel auf eine Polizeikette. Das LG Bochum verurteilte den Werfer zwar wegen Körperverletzung, lehnte aber den Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung ab – man habe keinen entsprechenden Vorsatz feststellen können. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein.
2. Warum wiegt die Tat besonders schwer?
Eine Fackel brennt mit extremen Temperaturen und kann schwerste Verbrennungen oder den Verlust des Augenlichts verursachen. Der BGH stellte klar: Bei einem so gefährlichen Tatmittel und erkennbar ungeschützten Opfern darf ein Gericht den Vorsatz für schwere Folgen nicht einfach pauschal verneinen. Weil die Begründung des LG hier lückenhaft blieb, hob der BGH das Urteil teilweise auf und verwies es zurück.
3. Strafrahmen und Strafmaß
Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB): 6 Monate bis 10 Jahre. Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB): 1 bis 10 Jahre, bei Absicht sogar nicht unter 3 Jahren. Das endgültige Strafmaß steht hier
noch aus – das neue Tatgericht muss den Vorsatz erneut prüfen.
4. Typische Konstellationen in der Praxis
Pyro-Fälle ziehen meist mehrere Vorwürfe nach sich (Sprengstoffgesetz, Landfriedensbruch) und teure Nebenfolgen: Vereine werden mit Verbandsstrafen belegt und nehmen verursachende Fans dafür in Regress – dazu kommen Stadionverbote. Verteidigerisch dreht sich alles um die Frage des Vorsatzes.
5. Fazit
Eine Fackel im Stadion ist kein Kavaliersdelikt. Sobald sie auf Menschen geworfen wird, drohen Strafen bis zu zehn Jahren, Stadionverbot und finanzielle Folgen. Wer ins Visier der Ermittler gerät, sollte sich früh anwaltlich beraten lassen.

