1. Worum ging es konkret?
Ein Autofahrer wurde wegen Trunkenheit im Straßenverkehr belangt. Seine Erklärung: Er habe gar nicht bewusst getrunken, sondern sich nur durch reichlich Schnapspralinen unbemerkt in den Promillebereich genascht.
2. Warum wiegt die Tat besonders schwer?
Die „Pralinen-Verteidigung“ zielt auf den subjektiven Tatbestand: Wer nicht weiß, dass er alkoholisiert ist, handelt nicht vorsätzlich. Theoretisch denkbar – praktisch fast nie erfolgreich, weil die Alkoholmengen aus Pralinen für relevante Promillewerte absurd hoch wären. Das Gericht glaubte die Geschichte nicht.
3. Strafrahmen und Strafmaß
Ergebnis: Geldstrafe plus Entzug der Fahrerlaubnis. Bei § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) reicht der Rahmen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, regelmäßig kommt eine Sperre für die Fahrerlaubnis dazu..
4. Typische Konstellationen in der Praxis
Der Klassiker im Verkehrsstrafrecht: kreative Erklärungen für den Alkohol („Mundspülung“, „Pralinen“, „nur am Ziel getrunken“). Gerichte und Sachverständige rechnen das nach. Hier zählt eine realistische Verteidigungsstrategie statt einer netten Geschichte.
5. Fazit
Süß, aber selten glaubhaft. Wer eine Trunkenheitsfahrt
vorgeworfen bekommt, fährt mit fundierter anwaltlicher
Beratung besser als mit der Naschwerk-Theorie.

