Startseite/Strafrecht
Rechtsgebiet · Saarbrücken · bundesweit

Anwalt für Strafrecht in Saarbrücken – Verteidigung in allen Strafsachen

Rechtsanwalt Thomas Will berät und vertritt Sie bei allen strafrechtlichen Problemen – ob nach einer Hausdurchsuchung, einer Verhaftung, einer Vorladung oder nach Erhalt einer Anklageschrift. Seit 2006 ausschließlich Strafrecht, bundesweit vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.

Diskret · unverbindlich · Ersteinschätzung ehrlich

Was im Ermittlungsverfahren zählt
  • Keine Aussage ohne Akteneinsicht
  • Früh verteidigen statt abwarten
  • Erreichbar auch außerhalb der Bürozeiten

Strafverteidigung von der ersten Stunde an

Ein Ermittlungsverfahren beginnt selten mit der Anklage: Meist steht zuerst die Polizei vor der Tür, ein Anhörungsbogen liegt im Briefkasten oder ein Angehöriger wird festgenommen. Genau in dieser Phase entscheidet sich häufig, wie ein Verfahren ausgeht.

Als Betroffener sollten Sie möglichst frühzeitig Hilfe bei einem Strafverteidiger suchen – am besten unmittelbar, nachdem Sie erfahren haben, dass ein Strafverfahren gegen Sie läuft. Bei Durchsuchungen, Verhaftungen oder Vernehmungen ist Rechtsanwalt Will direkt erreichbar, auch außerhalb der Bürozeiten und am Wochenende.

So läuft die Verteidigung ab

Jede Verteidigung folgt demselben bewährten Weg – angepasst an Ihren Fall:

  • Ersteinschätzung im persönlichen oder telefonischen Gespräch,
  • Anzeige der Verteidigung gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft,
  • Akteneinsicht und Prüfung der gesamten Beweislage,
  • Festlegung der Verteidigungsstrategie gemeinsam mit Ihnen,
  • Vertretung im Ermittlungsverfahren, in der Hauptverhandlung und – wenn nötig – in der Revision.

Bis zur Akteneinsicht gilt: keine Angaben zur Sache. Erst wenn feststeht, was die Ermittlungsbehörden tatsächlich in der Hand haben, lässt sich entscheiden, ob und wie eine Einlassung sinnvoll ist.

Betreuung in Haftsachen und in der JVA

Befindet sich ein Mandant in Untersuchungshaft, betreut Rechtsanwalt Will ihn selbstverständlich auch innerhalb der Justizvollzugsanstalt. In Haftsachen besteht besonderer Zeitdruck: Haftprüfung, Haftbeschwerde und der Antrag auf Außervollzugsetzung gehören sofort auf den Weg – mehr dazu unter Untersuchungshaft.

In geeigneten Fällen werden gerne Pflichtverteidigungen übernommen – Sie können Rechtsanwalt Will dem Gericht selbst benennen.

Anwalt für Strafrecht in Ihrer Nähe – Saarbrücken & Umgebung

Die Kanzlei liegt zentral in der Kaiserstraße 5 in Saarbrücken, wenige Gehminuten vom Hauptbahnhof. Rechtsanwalt Will verteidigt regelmäßig vor dem Amts- und Landgericht Saarbrücken und dem Saarländischen Oberlandesgericht sowie an den Gerichten in Saarlouis, Neunkirchen, Homburg, St. Wendel, Völklingen und Merzig – und bundesweit. Bei Durchsuchung oder Festnahme erreichen Sie die Kanzlei auch außerhalb der Bürozeiten über den 24-h-Notruf 0178 839 09 71.

Rechtsanwalt Thomas Will, Strafverteidiger in Saarbrücken
Thomas WillRechtsanwalt · Strafverteidiger

Ausschließlich Strafrecht, seit 2006 – als Wahl- und Pflichtverteidiger. Der erste Kontakt ist unverbindlich.

0681 / 41 09 80 59info@rechtsanwalt-will.comErsteinschätzung anfragen

Notfall? 24-h-Notruf 0178 839 09 71

Weitere Themen

Gerichtsgebäude – Symbolbild Strafjustiz
Rechtsgebiete & Situationen

Alle Bereiche des Strafrechts – wählen Sie Ihr Thema

Ob Vorwurf, Zwangsmaßnahme oder Post vom Gericht: Zu den häufigsten Situationen finden Sie hier eine ausführliche Seite mit dem, was jetzt wichtig ist.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Strafrecht

Möglichst früh – idealerweise sobald Sie von einem Ermittlungsverfahren erfahren, etwa durch eine Vorladung, einen Anhörungsbogen oder eine Durchsuchung. In dieser Phase werden die entscheidenden Weichen gestellt.

Nein. Beschuldigte haben grundsätzlich das Recht zu schweigen. Vor Akteneinsicht empfiehlt es sich in aller Regel, keine Angaben zur Sache zu machen.

Ja. Die Kanzlei ist bundesweit an Amts-, Land- und Oberlandesgerichten tätig – Schwerpunkt bleibt der Raum Saarbrücken und das Saarland.

Die Vergütung richtet sich nach dem RVG und dem Umfang des Verfahrens. Der erste Kontakt ist kostenlos, Honorarvereinbarungen werden vorab schriftlich geschlossen – mehr dazu auf der Seite Kosten.

Ja, mit demselben Einsatz wie jedes Wahlmandat. Sie können Rechtsanwalt Will dem Gericht selbst als Pflichtverteidiger benennen.

Kontakt

Ermittlungsverfahren gegen Sie? Sprechen wir darüber

Schildern Sie Ihre Situation – diskret und unverbindlich. Sie erhalten eine ehrliche Ersteinschätzung, bevor Kosten entstehen. In dringenden Fällen ist Rechtsanwalt Will auch außerhalb der Bürozeiten erreichbar.