Ein schlechter Deal

Vor dem Oberlandesgericht Hamm musste sich ein Zahnarzt verantworten, der seinen frisch volljährig gewordenen Sohn um sein Erbe bringen wollte. Sein Angebot: Der Sohn verzichtet auf das Erbe, erhält dafür aber einen Sportwagen – allerdings erst mit 25 Jahren und nur, wenn er seine Ausbildung zum Zahntechniker und die Meisterprüfung mit der Note „sehr gut“ abschließt. Der Sohn stimmte zu, und wenige Tage nach seinem 18. Geburtstag wurde die Vereinbarung notariell beglaubigt. Später erkannte der junge Mann, dass er im Vergleich zum gut verdienenden Vater einen schlechten Tausch gemacht hatte. Die Richter erklärten die Vereinbarung schließlich für nichtig, da sie als sittenwidrig eingestuft wurde. Sie sahen ein erhebliches Ungleichgewicht zum Nachteil des Sohnes und bezweifelten, dass er die Tragweite der Bedingungen damals vollständig erfassen konnte.

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