Schlaflos im Staatsdienst?

In dem zu entscheidenden Fall stand der Richter vor der Frage, ob eine Verletzung, die während eines Nickerchens am Arbeitsplatz entstanden ist, als Arbeitsunfall anerkannt werden kann. Passend zum Klischee war der betroffene Arbeitnehmer in diesem Fall ein Beamter.

Der Beamte war an seinem Arbeitsplatz eingeschlafen, stürzte vom Stuhl, brach sich die Nase und forderte daraufhin, dass seine gesetzliche Unfallversicherung den Schaden übernimmt. Dies wäre jedoch nur möglich, wenn es sich um einen Arbeitsunfall handelte.

Der Richter zeigte Verständnis und argumentierte, dass ein spontanes Einschlafen aufgrund von Überarbeitung als Hinweis auf einen Arbeitsunfall gewertet werden könnte. Da das Gegenteil nicht bewiesen werden konnte, durfte sich der Beamte über die Zahlung seiner Unfallversicherung freuen.

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