Hohe Absätze und Gitterroste – schon diese Kombination verheißt nichts Gutes. Doch die Entscheidung des OLG Schleswig-Holstein dazu ist besonders bemerkenswert. In dem Fall besuchte eine Frau ihre zur Miete wohnende Tochter. Vor dem in die Jahre gekommenen Gebäude befand sich ein eingelassenes Gitterrost als Fußabtreter. Mit ihren Absätzen von 2,5 x 1,5 Zentimetern blieb sie prompt in den rautenförmigen Öffnungen des Rosts hängen und stürzte. Der Vermieter der Tochter musste für den entstandenen Schaden jedoch nicht haften, entschied das Gericht, obwohl die Maße der Gitteröffnungen heute ungewöhnlich seien. Das Gericht stellte fest, dass jedes Gitterrost das Risiko birgt, „mit solchen Damenschuhen“ hängen zu bleiben. Vor allem bei älteren Wohnhäusern müsse man mit solchen Gegebenheiten rechnen und sich entsprechend vorsichtig bewegen. Die Empfehlung der Richter: Seitlich am Gitter vorbeigehen oder den Fuß mit dem Ballen statt mit dem Absatz aufsetzen. Gewusst wie!