Düsseldorf – Das Schicksal meinte es nicht gut mit dem Mann. Im vergangenen Jahr wollte er mit einem Flugzeug der British Airways von Hawaii nach Düsseldorf fliegen. Kurz vor dem Abflug musste er jedoch aussteigen, da sich seine Sitznachbarin über seinen starken Schweißgeruch beschwerte. Da die Koffer bereits verstaut waren, hatte er keine Möglichkeit, sich ein frisches Hemd anzuziehen.
In der zweiten Instanz forderte der Mann vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht eine Schadenersatzsumme von 2200 Euro von British Airways (BA). Er behauptete, dass er bei den tropischen Temperaturen nicht stärker roch als andere Reisende. In einem vorherigen Prozess vor dem Amtsgericht hatte er verloren, da die Fluggesellschaft in ihren Geschäftsbedingungen die Beförderung von Personen mit starkem Körpergeruch ausgeschlossen hatte.
Die Anwältin der Fluggesellschaft erklärte, dass dies das einzige Mal sei, dass BA diese Klausel angewendet habe. „Die eigene Freiheit muss enden, wenn dadurch die Freiheit anderer eingeschränkt wird. Das trifft sicherlich auf starken Körpergeruch zu.“
Jedoch verlor der riechende Passagier auch den Prozess vor dem Oberlandesgericht aus formalen Gründen. Das Gericht wies die Berufung des Mannes ab, da er nicht zur Verhandlung erschienen war. „Die telefonische Entschuldigung des Klägers, er habe im Stau gestanden, reichte dem Richter nicht aus“, erklärte ein Gerichtssprecher.
Der Kläger hat nach der schriftlichen Zustellung des Versäumnisurteils zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen, so der Gerichtssprecher. Wenn dies geschieht, wird das Gericht einen neuen Prozesstermin festlegen.
Oberlandesgericht Düsseldorf: Aktenzeichen I-18 U 110/06
abl/dpa