Kurioser Rechtsstreit: Richterin fordert Untersuchung des männlichen Geschlechtsteils

Es klingt wie eine absurde Geschichte. Vor einem Gericht in Ostfriesland entbrennt ein heftiger Streit über ein männliches Geschlechtsteil im Rahmen eines Exhibitionismusprozesses. Nun möchte die Richterin das betreffende Organ begutachten lassen, um endlich Klarheit zu schaffen.

Postbote schockt Mädchen mit entblößtem Geschlechtsteil

Im Mittelpunkt der Verhandlung steht das Geschlechtsteil eines 54-jährigen Postboten. Laut Bild-Zeitung soll er im August 2013 einem 15-jährigen Mädchen ein Nachnahme-Paket zugestellt haben. Das junge Mädchen war jedoch schockiert, als sie den Postboten sah. „Sein Hosenstall war offen, sein Geschlechtsteil hing heraus, das war sehr unangenehm“, berichtet die Jugendliche vor Gericht.

Am Abend erzählte sie ihrer Mutter von dem schockierenden Vorfall. Was daraufhin geschah, erscheint eigentlich logisch. Die beiden Frauen gingen zur Polizei und erstatteten Anzeige gegen den Briefträger. Bis zu diesem Punkt handelte es sich um einen ganz normalen Gerichtsprozess mit dem Vorwurf des Exhibitionismus. Doch was sich im Amtsgericht von Leer ereignet, ist mehr als skurril.

Heftiger Streit zwischen Klägerin und Verteidiger

„Meine Tochter sagte, sie hätte sogar die Eichel gesehen“, sagte die Mutter des betroffenen Mädchens. Das will der Verteidiger des Angeklagten nicht hinnehmen. „Das wäre nur möglich, wenn mein Mandant beschnitten wäre“, kontert er. Ein Streit entbrennt: „Dann war es eine Kugel“, rechtfertigt sich die Mutter.

„Dein Penis ist zu kurz, um herauszuhängen“

Als wäre das nicht schon peinlich genug, meldet sich auch die Ehefrau des Angeklagten zu Wort. „Entschuldigung, Schatz – aber dein Penis ist zu kurz, um herauszuhängen“, wird die Frau zitiert. Um den Streit über die Länge und das Aussehen des „Beweisstücks“ zu klären, macht der Verteidiger einen zweifelhaften Vorschlag. Er schlägt vor, dass Richterin Ulrike Andrees das exhibitionistische Geschlechtsteil persönlich untersucht, um herauszufinden, wer Recht hat. Überraschenderweise lehnt die Juristin ab und fordert stattdessen ein Gutachten.

„Wenn die Ehefrau sich vor Gericht derart deutlich äußert, muss ich dem nachgehen. Es ist sicher die einfachste Möglichkeit, es in der Rechtsmedizin in Oldenburg klären zu lassen, wie viele Zentimeter es nun sind“, begründet die Richterin ihre Entscheidung laut Bild.

Angeklagter hofft auf Freispruch

Der Verteidiger zeigt sich sichtlich positiv über die Entscheidung der Richterin. „Wer weiß, was die junge Frau wirklich gesehen hat. Mein Mandant möchte einen vollständigen Freispruch. Deshalb haben wir eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldzahlung abgelehnt. Da bleibt immer etwas hängen…“ Wie dies gemeint ist, wollen wir lieber nicht wissen.

bua/sam/fro/news.de

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