Wilderei – die Gefahren und die komplizierte juristische Lage in Deutschland

Wilderei und der Fall der Morde der jungen Polizisten in Kusel, beleuchtet von Anwalt Thomas Will, Anwalt für Strafrecht aus Saarbrücken

Polizistenmorde von Kusel bringen Wilderei nochmals ganz neu in den Fokus

Durch den tragischen Mord an zwei jungen Menschen, einer Polizistenanwärterin und einem Polizeihauptkommissar, ist das Thema Wilderei ganz neu in den Fokus gerückt. Weshalb wurden die beiden Menschen auf brutale Art und Weise getötet, um ein vermeintlich harmloses Delikt zu vertuschen?

Wilderei mit modernster Technik

Entgegen dem Bild, dass man vielleicht im Kopf hat bei Wilderern, die auf „urige“ Weise Wild erlegen ist Wilderei heutzutage mit modernster Ausrüstung verbunden. Nachtzielgeräte und Wärmebildkameras machen Wilderei gewerblich und lukrativ. Diese Ausrüstung wurde auch im Fall der Kusel Morde den beiden Beamten zum Verhängnis, denn der Kommissar schoss 14 mal auf den mutmaßlichen Haupttäter, was darauf hindeutet, dass er in der Dunkelheit fast blind drauf los schießen musste. Der mutmaßliche Täter hingegen war mit einem Nachtsichtgerät ausgestattet, was ihn technisch überlegen machte in diesem tragischen Fall. Auch die Anzahl der erlegten Wildtiere wäre ohne dieses Equipment oder alleine garnicht möglich, denn 22 tote Tiere in einer Nacht zu erlegen erfordert schon moderne Technik und präzise Schusswaffen.

1080 Fälle von Wilderei, aber nur 336 davon aufgeklärt

Konkrete Zahlen lassen sich zum Thema Wilderei nur schwer festlegen, da im Wald leider die Spuren von der Natur selbst verwischt werden und Wärmebildkameras zur Überwachung des Wildbestandes nicht als Beweismaterial aus Datenschutzgründen verwendet werden dürfen. Das erschwert die Ermittlungen in den Fällen ungemein, die polizeiliche Kriminalstatik von 2020 gibt die oben genannten Zahlen wieder, es wird aber mit einer vielfach höheren Dunkelziffer gerechnet.
Die Ermittlungsverfahren werden sehr oft eingestellt, da die Beweislage schwierig ist oder Gericht sie einstellt, sehr zum Leidwesen von Jagdverbänden und Forstbehörden.
Der mutmaßliche Haupttäter im Falle der Kuselmmorde soll laut Landesjagdverband in Rheinland-Pfalz bis zu 500 Tiere pro Jahr illegal getötet haben. Er ist des Mordes aus Habgier und zur Verdeckung einer Straftat angeklagt und frühere Ermittlungen gegen ihn verliefen im Sande, da seine Jagdfreunde ihm ein Alibi gaben.

Wilderei als Vermögens- und nicht als Umweltdelikt

Die Wilderei ist auch für mich als Anwalt für Strafrecht nicht unbekannt, denn sie ist in §292 Strafgesetzbuch festgelegt. Deshalb fällt sie in das Rechtsgebiet meiner Kanzlei in Saarbrücken.
Es ist aber relativ kompliziert, denn auch wenn man einen Umweltbezug zur Wilderei herstellt, ist der einfache Fall der Wilderei nur auf Antrag eines Jagdberechtigten zu verfolgen, da dessen Recht auf Aneignung des Wildes geschützt wird. In den §§ 324 ff StGB rückt Wilderei zwar ein wenig in den Umweltfokus, sie wird aber nicht als Umweltstraftat geahndet.
Doch Fernab der Gefahren für die Natur und geschützte Arten wie Biber, Luchse und Greifvögel, sondern auch das nicht kontrolliert verarbeitete Fleisch, dass dann gewinnbringend verkauft wird, kann Krankheiten, Infektionen und Zoonosen verbreiten. Des weiteren ist der tragische Tod der beiden jungen Menschen kein Einzelfall.

Fazit

Wilderei ist Teil eines Straftatbestandes, allerdings ist es derzeit noch schwer, die Täterinnen und Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Hoffen wir, dass sich in naher Zukunft etwas daran ändert und Wilderei als Umweltstraftat angesehen wird.

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Zögern Sie nicht, unsere Kanzlei für Strafrecht in Saarbrücken zu kontaktieren.

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