1. Worum ging es konkret?
Ein Arbeitnehmer war seit fast 20 Jahren bei seinem Arbeitgeber beschäftigt. Im Mai 2009 hatte er sich für einige Tage einen Elektroroller, einen sogenannten Segway, gemietet und fuhr damit zur Arbeit. Im Betrieb schloss er den Roller an eine Steckdose an, um den Akku aufzuladen. Nach etwa eineinhalb Stunden wurde er von einem Vorgesetzten aufgefordert, den Roller vom Stromnetz zu nehmen. Die entstandenen Stromkosten betrugen gerade einmal 1,8 Cent.
2. Warum wurde ihm gekündigt?
Der Arbeitgeber sah in dem privaten Aufladen einen unberechtigten Stromverbrauch auf Kosten des Unternehmens. Wenige Tage später wurde der Arbeitnehmer zunächst freigestellt und anschließend fristlos sowie hilfsweise ordentlich gekündigt.
3. Rechtslage und Ausgang des Verfahrens
Das Landesarbeitsgericht Hamm erklärte die Kündigung für unwirksam. Zwar können auch Vermögensverstöße von geringem Wert grundsätzlich eine Kündigung rechtfertigen. Entscheidend ist jedoch immer eine Abwägung des konkreten Einzelfalls. Das Gericht hielt eine Kündigung hier für unverhältnismäßig.
4. Was berücksichtigte das Gericht?
Für den Arbeitnehmer sprach insbesondere seine fast 20-jährige Betriebszugehörigkeit. Hinzu kam der äußerst geringe Schaden von nur 1,8 Cent. Nach Ansicht des Gerichts hätte der Arbeitgeber deshalb zunächst eine Abmahnung aussprechen müssen. Eine sofortige Kündigung war nicht das mildeste Mittel.
5. Fazit
Der Fall zeigt: Auch kleine Verstöße am Arbeitsplatz können arbeitsrechtliche Folgen haben. Eine Kündigung ist bei einem Bagatelldelikt aber nicht automatisch wirksam. Entscheidend sind unter anderem die Höhe des Schadens, die Dauer des Arbeitsverhältnisses und die Frage, ob eine Abmahnung ausgereicht hätte.

