Die Blitzer-App gehörte der Beifahrerin – warum der Fahrer trotzdem 100 Euro zahlen musste

1. Worum ging es konkret?

Ein Autofahrer war mit einer Beifahrerin unterwegs, deren Smartphone in der Mittelkonsole lag. Auf dem Handy war die App „Blitzer.de“ geöffnet und aktiv. Der Fahrer wusste davon. Bei einer Polizeikontrolle stellte sich deshalb die Frage: Kann der Fahrer überhaupt belangt werden, wenn die Blitzer-App weder auf seinem eigenen Handy installiert ist noch von ihm selbst eingeschaltet wurde?

2. Wie fiel die Nutzung der Blitzer-App auf?

Der Fahrer war zuvor unter anderem mit teilweise deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen und hatte mehrfach den Fahrtrichtungsanzeiger nicht benutzt. Nach dem Anhalten bemerkte ein Polizeibeamter das Smartphone mit der geöffneten Blitzer-App in der Mittelkonsole. Außerdem soll der Fahrer das Telefon nach der Kontrolle bewusst zur Seite geschoben haben. Für das Amtsgericht war dies ein wichtiges Indiz dafür, dass er von der laufenden App wusste,

3. Rechtslage und Ausgang des Verfahrens

Das Amtsgericht Heidelberg verhängte gegen den Fahrer ein Bußgeld von 100 Euro. Das OLG Karlsruhe bestätigte die Entscheidung. Nach § 23 Abs. 1c Satz 3 StVO kann auch die Nutzung einer Blitzer-App auf dem Handy der Beifahrerin verboten sein, wenn der Fahrer davon weiß und die Warnungen für sich nutzt.

4. Was berücksichtigte das Gericht?

Entscheidend war für das OLG nicht, wem das Smartphone gehörte oder wer die App eingeschaltet hatte. Der Fahrer muss die Blitzer-App auch nicht selbst bedienen. Es genügt, wenn er von der aktivierten Warnfunktion weiß und sie sich während der Fahrt zunutze macht. Das Gericht ging im konkreten Fall davon aus, dass der Fahrer Kenntnis von der geöffneten App hatte. Damit lag ein vorsätzliches Verwenden der verbotenen Funktion vor.

5. Fazit

Der Fall zeigt: Die Blitzer-App einfach auf das Handy des Beifahrers zu verlagern, schützt den Fahrer nicht automatisch vor einem Bußgeld. Weiß der Fahrer, dass die App während der Fahrt aktiv ist, und nutzt er deren Warnfunktion für sich, kann dies ebenfalls gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen. Ob das Handy dem Fahrer, der Beifahrerin oder einem anderen Mitfahrer gehört, ist dabei nicht entscheidend. Maßgeblich ist vielmehr, ob sich der Fahrer die Blitzerwarnung bewusst zunutze macht.

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