Die Sägemehl-Kekse

Was ist passiert?

Ein Naturwarenhändler aus Karlsruhe verkaufte seit rund 20 Jahren Kekse, bei denen Sägemehl ganz offiziell als Zutat auf der Packung stand. Er pries die „Sägemehl-Kekse“ als gesund an ähnlich wie Kleie-Produkte. Die Stadt Karlsruhe untersagte nach einer Probe jedoch den Verkauf der Kekse und begründete: Sägemehl sei kein Lebensmittel. Dagegen klagte der Händler.

Juristische Bewertung

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe (Az. 3 K 2148/19) wies die Klage ab: Die Kekse seien kein „sicheres Lebensmittel“, sondern zum Verzehr durch den Menschen objektiv ungeeignet. Sägemehl werde als Füll- und Trägerstoff in technischen Anwendungen genutzt und „nicht einmal im Futtermittelbereich“ eingesetzt. Außerdem sei Sägemehl ein neuartiges Lebensmittel, das nicht auf der Positivliste der EU-Novel-Food-Verordnung steht.

Konsequenzen

Der Händler darf seine Sägemehl-Kekse nicht mehr verkaufen und bleibt sprichwörtlich darauf sitzen. Für Lebensmittelunternehmer ist der Fall ein augenzwinkernder, aber deutlicher Hinweis: „Bio“ und „Naturprodukt“ reichen nicht – am Ende entscheidet das Lebensmittelrecht, was in den Teig darf.

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