Ein Mann ist mit seinem Rauhaardackel im Wald unterwegs, als sich auf dem Waldweg ein Auto nähert. Der Fahrer übersieht dabei den an der Leine laufenden Hund. Das Auto überrollt den Dackel, der daraufhin wie tot daliegt. Der Hundehalter geht auf sein Tier zu, das offenbar doch noch lebt und wird von ihm ins Handgelenk gebissen. Wer haftet nun für die Folgen?
Bei der gegnerischen Autoversicherung ist man der Ansicht, der Hundehalter hätte sich dem überfahrenen Dackel vorsichtiger nähern müssen. Doch die Richter am Oberlandesgericht Celle sehen das anders: „Zum Biss des Hundes ist es gekommen, weil das Tier nach dem Anfahren in einen Schockzustand gefallen ist. Damit hängt der Vorfall unmittelbar mit der Betriebsgefahr des Fahrzeuges zusammen. Der Hundehalter hätte aber nicht davon ausgehen dürfen, dass der Hund tot ist und jederzeit mit einem Biss rechnen müssen.“
Die Kfz-Haftpflichtversicherung haftet in diesem Fall zu drei Viertel gegenüber der Krankenversicherung des Hundehalters. Oberlandesgericht Celle (Az.: 14 U 19/22)