Immer die Vollmachtsvorlage

Ich verstehe ja nicht, wo das Problem liegt, dass manche Staatsanwaltschaften oder Gerichte von Zeit zu Zeit die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht verlangen. Und die Akteneinsicht auch noch abhängig machen von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht.

Weiß man es nicht besser? Will man es nicht besser wissen? Was soll das bewirken?

Es bedeutet jedenfalls, dass ich meine Vorlage rauskramen muss, in der ich erkläre, dass erstens nirgends in der StPO steht, dass man die Beauftragung schriftlich nachweisen muss und dass es zweitens gefestigte Rechtsprechung ist, dass man das nicht muss.

 

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