Sie sind überhaupt nicht beigeordnet

Diese Woche musste ich feststellen, dass die Staatskasse offensichtlich eine neue Methode zum Geldsparen entdeckt hat.

Über einen Monat, nachdem ich beantragt hatte, meine Pflichtverteidigergebühren festzusetzen, bekomme ich ein Fax (es soll ja schnell gehen). Ich hätte ja weder meine Beiordnung beantragt, noch sei ich beigeordnet worden. Ob ich also meinen Antrag auf Erstattung der Gebühren zurücknehmen würde.

 

Meine Antwort war: Nein, mache ich nicht. Denn hätte der Rechtspfleger einen Blick ins Protokoll geworfen, hätte er bemerkt, dass ich nicht nur meine Beiordnung im Termin beantragt hatte, sondern sogar auch noch beigeordnet worden war. Ok, auf solch verwegene Ideen muss man auch nicht kommen, kommt ja auch nur bei jeder gefühlten zweiten Strafsache vor, dass die Beiordnung im Termin gemacht wird.

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