Glück gehabt

Einem Mandanten ist das passiert, was sich viele erhoffen, was aber in der Realität ganz selten passiert. Sein Bußgeldverfahren wurde einfach vergessen.

Der Mandant sollte während der Fahrt mit dem Auto telefoniert haben. Das hatten zwei Polizeibeamte – angeblich – gesehen. Es kam ein Bußgeldbescheid gegen den der Mandant selbst Einspruch einlegte mit der Begründung, es sei kein iphone gewesen, was er in der Hand gehalten habe, sondern ein iPod, der genauso aussieht.

Als er ein rotes Nummernschild beantragte, wurde ihm mitgeteilt, dass er einen Punkt habe wegen besagtem Bußgeldbescheid. Aber ein Bußgeld bezahlt habe er definitiv nie und auch sonst nie wieder was von der Sache gehört.

Der Mandant beauftragte mich, ich bestellte mich und beantragte Akteneinsicht. Einige Zeit später rief mich der Mandant an, er habe die roten Nummernschilder nun bekommen, der Punkt sei gelöscht.

Für mich hörte sich das alles etwas seltsam an, jedenfalls so lange, bis mich einige Tage später eine Mitarbeiterin der Bußgeldstelle anrief. Die Kollegin, die eigentlich für die Sache zuständig gewesen sei, sei nun keine Kollegin mehr. Sie habe die Sache schlichtweg nicht bearbeitet. Als dies nun nach meinem Akteneinsichtsgesuch aufgefallen sei, habe man die Löschung des Punktes veranlasst und das Verfahren eingestellt. Ob ich unter diesen Voraussetzungen auf die Akteneinsicht verzichten würde, wollte die Dame wissen.

Ja, auf die Akteneinsicht habe ich verzichtet, nicht aber auf einen schriftlichen Einstellungsbescheid. Sicher ist sicher.

2 Comments

  1. RA MR

    Warum wird ein Punkt im Register eingetragen, wenn überhaupt keine Rechtskraft des B-Bescheides vorliegt?? Kann ich so nicht nachvollziehen…

    1. Thomas Will

      Konnte ich auch nicht;-) die Sachbearbeiterin hat wohl riesigen Mist gebaut…

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