Kopienstreit

Gerne monieren Rechtspfleger bei der Abrechnung von Pflichtverteidigergebühren, dass – angeblich – zu viele Kopien abgerechnet worden seien. Oft übersehen die Rechtspfleger aber, dass es neben der Hauptakte ja auch noch diverse Spurenakten, TKÜ-Ordner oder beigezogene Akten gibt.

In einem Verfahren wegen versuchtem Totschlags, das ich im November letzten Jahres mit der Staatskasse abgerechnet hatte, wurde im Dezember nachgefragt, ob die abgerechneten Kopien auch für den Mandanten gefertigte Kopien enthalten würden. Die Nachfrage beantwortete ich.

Nun moniert der Rechtspfleger, dass die Akte zum Zeitpunkt meiner Akteneinsicht lediglich 469 Seiten umfasst habe, wie ich denn auf 732 Seiten käme. Nun gut, das hätte man auch gleich fragen können, dann hätte man der Staatskasse aber keinen weiteren Monat Zahlungsaufschub verschafft.

Also zähle ich meine Kopien durch und stelle fest, dass ich nicht die Staatskasse, sondern mich selbst beschissen hatte. Ich hatte nämlich die Beiakten vergessen und kam nun auf 1104 Kopien. Ich bin gespannt, was der Rechtspfleger dazu sagt.

 

3 Comments

  1. Martin Kuschel

    In solchen Fällen schicke ich dem RPfl meinen kompletten Aktenauszug (ggf. noch einmal kopieren – das ist mir der Spaß wert) mit der Bitte, konkret und mit entsprechender Begründung mitzuteilen, welcher Teil des Aktenauszugs aus der ex tunc-Sicht zum Zeitpunkt der Akteneinsicht für eine sachgerechte Strafverteidigung nicht erforderlich war und weshalb.

    Seitdem sind die Beanstandungen deutlich zurückgegangen; ich habe seit langer Zeit keine Probleme mehr gehabt, sämtliche angemeldeten Kopien auch ohne nähere Darlegungen festgesetzt zu bekommen.

  2. RA JM

    Am besten alle Kopien als Beleg per Fax an das Gericht schicken. 😉

    1. Thomas Will

      Das habe ich einmal gemacht…mit ein paar tausend Seiten;-) Es kam relativ schnell ein Anruf, wir sollten das Fax bitte stoppen;-)

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