Auch die Polizei verplappert sich

Nicht nur Beschuldigte in einem Strafverfahren verplappern sich. Wie ein Mandant von mir feststellen konnte, passiert das auch der Polizei.

Der Mandant war mit einem Mietwagen mit Münchner Kennzeichen in Deutschland nahe der niederländischen Grenze unterwegs. Bei einer scheinbaren allgemeinen Verkehrskontrolle wurde er rausgewunken. Noch bevor der Polizeibeamte sich den Personalausweis oder den Führerschein angeschaut hatte, fragte er den Mandanten ob er „auf dem Weg nach Hause ins Saarland sei“. Der PKW des Mandanten wurde durchsucht, aber er hatte selbstverständlich keine verbotenen Substanzen bei sich.

Der Mandant vermutet nun – völlig zu recht – dass er wohl observiert oder zumindest abgehört wird.

Shit happens.

5 Comments

  1. Heiner

    Welches Verkehrsschild erlaubt das Wenden auf der Autobahn?

    „Willkommen im Saarland“ 😀

    Vielleicht sieht man einem Saarländer seine Landeszugehörigkeit auch direkt äußerlich an?

    1. Thomas Will

      Falsch, das Schild ist „Willkommen in Rheinland-Pfalz“ 😉

      Ach so, Sie meinen, vielleicht hatte er nen Schwenker im Auto?

  2. Jens

    Natürlich wird er abgehört… Ein Polizist wird ja anhand des Kennzeichens nicht erkennen, dass der Mandant aus dem Saarland stammt. Er wird aber sicherlich seine Gründe haben sich direkt anwaltlich vertreten zu lassen!

    Ps: auch Ermittlungspersonen mögen Smalltalk.

  3. Mendel

    Ich erkenne Saarländer oft schon an der Sprechweise. Vielleicht ging es dem Polizeibeamten ähnlich?

    1. Thomas Will

      Der Mandant stammt nicht aus dem Saarland, sondern wohnt nur hier;-)

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