Urteil mit Weitsicht

Es gibt viele Urteile, bei denen man als Verteidiger – und natürlich auch als Angeklagter – nur den Kopf schütteln kann, weil sie einfach unglücklich, um nicht zu sagen dämlich sind und weder den Angeklagten noch die „Allgemeinheit“ weiter bringen.
Aber an Tagen wie heute freue ich mich dann aber, wenn das Gericht zu einem Urteil kommt, mit dem alle Beteiligten zufrieden sind.
Die Mandantin ist seit vielen Jahren drogenabhängig. Und wurde schon oft verurteilt. Allerdings verbüßt sie jetzt erstmalig eine Freiheitstrafe. Und während sie diese Strafe verbüßt, kommen massig neue Verfahren. Alles Diebstähle um die Drogensucht zu finanzieren. Alleine heute wurden 15 verbundene Verfahren verhandelt.
Das, was die Mandantin braucht ist eine Therapie. Ohne Drogen keine Beschaffungskriminalität.
Weitere Zeit im Knast hilft ihr sicherlich nicht weiter. 
Die Stravollstreckungskammer hat ihr die Reststrafe in der aktuell verbüßten Strafe zur Bewährung ausgesetzt mit der Auflage eine Therapie zu machen. Entlassungszeitpunkt nächste Woche.
Dummerweise wurde dann aber diesen Montag ein Untersuchungshaftbefehl wegen der neuen Sachen in Vollzug gesetzt. Nach Erörterung mit dem Vorsitzenden haben wir dann ganz kurzfristig für heute einen Hauptverhandlungstermin bestimmt und uns darauf geeinigt, dass eventuell gegebenenfalls eine Bewährungsstrafe in betracht kommt und die Mandantin dann doch nächste Woche raus kann.
Und so kam es dann auch. Eine sehr mäßige Freiheitsstrafe auf Bewährung mit Therapieauflage. Die Mandantin war mehr als glücklich.

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