Mein Mandant sitzt in Strafhaft. Ich vertrete ihn in zwei aktuellen Verfahren. So nebenbei erzählt er mir, dass er auch in der Stadt XY vor einiger Zeit beim Klauen erwischt worden sei. Es wäre also möglich, dass dort auch ein Verfahren gegen ihn läuft.
Ich mache eine Anfrage an die Zentraldatei der zuständigen Staatsanwaltschaft. und siehe da, es läuft ein Verfahren. Anklage wurde auch schon erhoben.
In der Akte sehe ich dann, dass dem Mandanten bereits vor 2 Monaten vom Gericht ein „Urteilsbegeiter“ beigeordnet worden ist. Außer dem Beiordnungsbeschluss findet sich aber nichts in der Akte. Richtigerweise hätte der Mandant vom Gericht darauf hingewiesen werden müssen, dass beabsichtigt ist ihm einen Pflichtverteidiger beizuordnen. Gleichzeitig hätte ihm Gelegenheit gegeben werden müssen, selbst einen Verteidiger zu benennen.
In der Akte steht lediglich eine Verfügung des Richters, dass das „Formblatt Pflichtverteidiger“ an den Mandanten raus gehen solle. Ob das geschehen ist, weiß nur der Wind.
Namens des Mandanten lege ich Beschwerde ein und bekomme umgehend eine Stellungnahme des Richters. Es würde sich aus der Akte ergeben, dass der Mandant angehört worden sei.
Seltsam. Ich frage mich, wie der Richter das aus der Akte entnehmen konnte, denn zu diesem Zeitpunkt lag die Akte noch auf meinem Schreibtisch. Die Seiten fortlaufend nummeriert, keine Seite fehlt und es gibt keine Zweitakte.
Ich bin gespannt, was das Landgericht dazu sagt.
Nur so am Rande…eben dieser Richter hatte mich im letzten Jahr „zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwaltes beigeordnet“ (ja, die Beschwerde ging durch) und bei dem Urteilsbegleiter handelt es sich um einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, der sich bei meiner Mandantin auch noch nicht gemeldet hat.
