Was ist passiert?
1992 verschüttete die 79-jährige US-Amerikanerin Stella Liebeck einen sehr heißen McDonald’s-Kaffee und erlitt schwere Verbrennungen dritten Grades. Eine Jury sprach ihr mehrere Millionen Dollar zu, darunter sogenannte „punitive damages“, also Strafschadensersatz zur zusätzlichen Bestrafung des Unternehmens. Der Fall wurde weltweit bekannt – und wirft bis heute die Frage auf: Wäre ein solches Urteil auch in Deutschland möglich?
Juristische Bewertung
1. Grundsatz der Naturalrestitution – § 249 BGB
Nach § 249 Abs. 1 BGB gilt im deutschen Recht der Grundsatz der Naturalrestitution. Der Geschädigte ist so zu stellen, wie er ohne das schädigende Ereignis stehen würde. Ziel ist also die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands – nicht die Bestrafung des Schädigers.
2. Schmerzensgeld – § 253 Abs. 2 BGB
Schmerzensgeld wird nach § 253 Abs. 2 BGB gewährt, wenn Körper, Gesundheit, Freiheit oder sexuelle Selbstbestimmung verletzt wurden. Es hat eine Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion, dient jedoch nicht der Strafwirkung im Sinne eines zusätzlichen „Denkzettels“.
3. Keine Strafschadensersatz-Systematik im deutschen Recht
Das deutsche Zivilrecht kennt grundsätzlich keine „punitive damages“. Der Bundesgerichtshof hat mehrfach klargestellt, dass Strafschadensersatz dem deutschen Schadensersatzsystem widerspricht, weil dieses auf Ausgleich und nicht auf Sanktion ausgerichtet ist.
Konsequenzen
In Deutschland würden bei einem vergleichbaren Fall insbesondere folgende Positionen geprüft: Behandlungskosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Zukunftsschäden sowie ein angemessenes Schmerzensgeld. Maßgeblich ist dabei die Schwere der Verletzung und die Orientierung an vergleichbaren Gerichtsentscheidungen. Millionenbeträge kommen nur in extremen Ausnahmefällen mit schwersten Dauerschäden in Betracht. Für Geschädigte bedeutet das: Ziel ist der vollständige finanzielle Ausgleich – nicht die Bereicherung. Für Unternehmen bleibt das Risiko erheblich, aber im Rahmen eines berechenbaren Systems. Der Unterschied ist grundlegend: In den USA kann Schadensersatz bestrafen – in Deutschland soll er ausgleichen.

