Der Gartenzwerg mit dem „blumigen“ Mittelfinger

Was ist passiert?

Zwei Nachbarn lagen im Clinch. Einer von ihnen stellte im Garten einen Gartenzwerg auf, der dem Nachbarn den Mittelfinger zeigte. Nachdem sich der Nachbar beschwerte, „reagierte“ der Zwerg: Der Finger wurde einbandagiert und mit einer Blume geschmückt. Der Nachbar fühlte sich trotzdem beleidigt und wollte vor Gericht erreichen, dass der Zwerg entfernt wird.

Juristische Bewertung

Das Amtsgericht Elze (Az. 4 C 210/99) sah die Sache erstaunlich entspannt: Durch Verband und Blume gehe die beleidigende Wirkung der Geste verloren. Allein die Kenntnis, dass unter dem Verband ein Mittelfinger steckt, reiche nicht mehr aus, um eine Beleidigung anzunehmen. Kurz gesagt: Ein „verarzteter“ Zwergenfinger ist rechtlich kein ausgestreckter Mittelfinger mehr.

Konsequenzen

Der Gartenzwerg durfte im Garten bleiben – solange der Finger verdeckt und dekoriert war. Für die Nachbarschaft bedeutete das zwar keinen Frieden, aber zumindest eine klare Antwort auf die Frage, wie viel „Fuck-you“ ein Gartenzwerg rechtlich zeigen darf.

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