Kollegen gibt’s…

Ich klage für den Mandanten auf Herausgabe eines Pkw vor dem Landgericht.
Das Verfahren läuft schon seit über einem Jahr. Obwohl nicht der Mandant Eigentümer des Pkw ist, sondern die Bank, der Mandant also ein fremdes Recht im eigenen Namen geltend macht, wurde mir trotzdem Prozesskostenhilfe bewilligt.
Soweit, so gut.
Da der Gegenseite zur Sache nicht wirklich viel eingefallen ist, hat sie bereits in der mündlichen Verhandlung angefangen auf der Prozesskostenhilfe rum zu hacken. Der Bewilligungsbeschluss sei aufzuheben. 
Hierzu meinte die Richterin nur, dass sie die Prozesskostenhilfe jetzt bewilligt habe und nicht vorhabe dies wieder rückgängig zu machen.Trotzdem hat der Kollege dann nochmal zum Ende der Verhandlung mit dem Thema Aufhebung des Beschlusses angefangen.
Auch seine nächsten beiden Schriftsätze handelten fast aussschließlich von der Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe. 
Jetzt habe es endlich geschafft, das Gericht hat angekündigt dass es beabsichtigt die Prozesskostenhilfe wieder aufzuheben.
Da bei dem Mandanten nichts zu holen ist, bedeutet das für mich, dass die ganze Sache eine Nullnummer war. Denn selbst wenn ich gewinne, bringt das herzlich wenig, denn bei der Gegenseite ist auch nichts zu holen.
Ich weiß nicht was dieses unkollegiale Verhalten soll. Das, was ich am liebsten machen würde, mache ich besser nicht, denn sonst bräuchte ich anschließend ein Strafverteidiger. Eins weiß ich aber, diese Aktion werde ich dem Kollegen so schnell nicht vergessen, man trifft sich immer zweimal im Leben.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert