Darf man schneller fahren als erlaubt ist, wenn man während der Autofahrt plötzlich Durchfall bekommt?
Jein, sagt das Oberlandesgericht Düsseldorf.
In dem zugrunde liegenden Fall war eine Autofahrerin mit 34 km/h geblitzt worden. Das Amtsgericht Düsseldorf verhängte deshalb eine Geldbuße in Höhe von 120 Euro. Die Dame legte Rechtsbeschwerde ein und begründete diese damit, sie habe auf der autobahnähnlichen Straße plötzlich Durchfall bekommen und sei deshalb kurzfristig zu schnell gefahren um die nächste Ausfahrt zu erreichen.
Das Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Grundsätzlich könne ein Geschwindigkeitsverstoß durch einen Notstand gerechtfertigt sein, wenn jemand zu schnell fährt um einem plötzlich aufgetretenen und unabweisbaren Stuhldrang (Durchfall) nachzukommen. Dies setze aber voraus, dass der Verkehrsverstoß zur Abwendung der drohenden Gefahr geeignet ist. Nach Ansicht des OLG war dies aber hier nicht der Fall gewesen. Denn die Ausfahrt habe so nahe gelegen, dass die Frau keinen nennenswerten Zeitgewinn durch ihren Geschwindigkeitsverstoß erreicht habe.