Man kann es ja mal versuchen

Gestern am späten Abend wurde ein Mandant verhaftet, den ich vor einiger Zeit in einer zivilrechtlichen Sache vertreten hatte.

Die Polizei fand bei ihm eine nicht gerade kleine Menge Drogen, Bargeld in kleinen Scheinen und ein zweiter Verhafteter hatte ausgesagt, dass er bei meinem Mandanten gerade Drogen gekauft hätte. Es war also klar, was ihm vorgeworfen wurde.

Eine Beamtin vom Landeskriminalamt rief mich dann heute Vormittag auf Wunsch des Mandanten an und ließ mich mit ihm sprechen. Die Polizei wolle eine Aussage von ihm, dann käme er vielleicht nicht in Haft, weil er sich kooperativ verhalten habe, so habe man ihm das erklärt. Außerdem solle er erkennungsdienstlich behandelt werden (also Bilder und Fingerabdrücke) und die Polizei hätte natürlich gerne eine DNA-Probe von ihm.

Da ich nicht zu ihm kommen konnte, ich war am Gericht, riet ich dem Mandanten, die Klappe zu halten, die erkennungsdienstliche Behandlung über sich ergehen zu lassen aber keiner DNA-Entnahme zuzustimmen.

Der Mandant ist nicht vorbestraft, steht nicht unter laufender Bewährung, hat einen Job und eine Wohnung. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Haftbefehl auch nur beantragt werden würde, lag bei ungefähr Null Prozent. Egal ob er nun geständig war oder nicht. Viel wahrscheinlicher war es, dass er sich in einer Vernehmung um Kopf und Kragen geredet hätte.

Der Mandant hielt sich an meinen Rat und war zwei Stunden später frei. Ohne DNA abgeben zu müssen, versteht sich.

Man kann es ja mal versuchen, wird sich die Polizei bedacht haben.

Ein Polizist hat mir kürzlich verraten, dass  Meinung nach die meisten Erfolge der Polizei darauf beruhen, dass die Leute keine Ahnung haben, wie sie sich verhalten sollen bzw. zu spät einen Anwalt beauftragen. Da musste ich ihm Recht geben.

 

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