Gefühlter Montag

Obwohl heute Freitag ist, fühlt es sich bei mir an wie ein Montag.

Zuerst rief mich heute morgen eine Richterin an. Sie könne mit meiner Klageerweiterung nichts anfangen. Die Sache sei doch abgelegt, nachdem ich für erledigt erklärt habe. Ja, hatte ich, aber nur die Hauptforderung, denn Zinsen hatte der Gegner nicht bezahlt. Wegen dieser 10 Euro würde sie doch kein Urteil schreiben, meinte die Richterin, deshalb habe sie meine Erledigungserklärung als Rücknahme betrachtet. Und dass ich dann eine nicht mehr vorhandene Klage erweitern wolle, sei ja nun ein Fehler von mir., denn das ginge ja nun nicht mehr.

Weiter ging es dann mit der Terminsvertretung in einer Strafsache. Der eigentlich sonst nette und umgängliche Richter blieb beharrlich auf dem Standpunkt, Terminsvertretungen gebe es nur in Zivilsachen. Ein Verteidiger könne keinen Terminsvertreter schicken. Mein Einwand, dass das beim Wahlverteidiger natürlich geht, ließ ihn kalt und wir einigten uns dann darauf, dass der Mandant ihm versichern musste, dass er mich als  – weiteren – Verteidiger möchte.

Ich habe die entsprechende Stelle aus dem StPO-Kommentar kopiert und werde sie dem Richter demnächst vorbei bringen.

Ich glaube, es ist Zeit für ein Feierabendbier.

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