Heute fühlte ich mich an die Erzählung eines recht betagten Kollegen erinnert, der ein Verhandlungsprotokoll bekommen hatte, sich aber beim besten Willen nicht an die Verhandlung erinnern konnte. Er fragte beim Richter und beim gegnerischen Kollegen nach und beide bestätigten ihm, dass er in der Verhandlung war, sinnvolle Fragen gestellt und sich auch ansonsten ganz normal verhalten hatte. Trotzdem konnte er sich nicht erinnern.
Ich bekam nämlich heute ein Urteil in einer Strafsache geschickt, obwohl ich ca. eine Woche vor der Hauptverhandlung das Mandat aufgrund akuter Zahlungsunlust des Mandaten niedergelegt hatte. Aus reinem Interesse, was der Mandant sich gefangen hat, las ich über das Urteil und musste feststellen, dass ich offensichtlich doch als Verteidiger teilgenommen hatte. Und wenn das so im Urteil steht, muss es ja wohl stimmen…
… womit u,.a. auch die Terminsgebühr Nr. 4108 VV RVG entstanden ist.
Beweis: Beizuziehende Gerichtsakte 😉
Guter Gedanke;-)
Beim AG Hambrug schon das Gegenteil erlebt. Was im Protokoll steht ist wahr. Der Gegenanwalt, ein bekannter Hamburger Medienanwalt, konnte sich nicht erinnern, dass ich auch einen Anwalt hatte. Eine anwaltliche Versicherung musste her. Das genügte Gott sei Dank der Richterin.
Der vergessliche Anwalt bzw. seine Kollegin hatten nämlich verloren. Beim Geld versagt das Gedächtnis.
An die knapp vierstündige Verhandlung gegen Mollath, der wegen Übergriffen auf seine Frau Petra (53) und Reifenstechereien angeklagt war, konnte sich Bri…. nicht mehr erinnern. Dass er Mollath angeschrieen habe? „Ich rede immer etwas laut. Kann sein, dass ich ihn etwas laut angegangen bin.“
http://www.scoop.it/t/mollath