Ein Staatsanwalt packt aus

So ähnlich titelt die Saarbrücker Zeitung heute hier.

Ex-Staatsanwalt: „Es läuft vieles schief“ bei der Justiz an der Saar.

So lautet die Überschrift. Es geht um einen jungen Ex-Staatsanwalt und Ex-Richter, der nach kurzer Zeit im Staatsdienst das Handtuch geschmissen und seine Beweggründe in einem 15-seitigen Schreiben an die Justizministerin darlegte. Darin klagt er den Zustand der Justiz an und beschreibt unhaltbare Zustände.

Mit vielem hat er durchaus recht. Ich kritisiere die Justiz bzw. die Zustände, die dort gezwungenermaßen herrschen, auch oft genug. Anderseits muss damit, worüber sich der ehemalige Staatsanwalt/Richter aufregt, auch jeder Anwalt leben und gleichzeitig noch Unternehmer sein. Zeitdruck, viele Akten etc. Die Wahrheit wird wohl, wie so oft, irgendwo in der Mitte liegen.

2 Comments

  1. T.H., RiAG

    Jedenfalls im Massengeschäft, in dem die Fälle dann beim Strafrichter landen, scheint mir die Behauptung, es werde zuviel eingestellt, um Arbeit zu sparen, nicht zutreffend zu sein. Da wird m.E. eher zuviel angeklagt als zu wenig. Dann ist der Fall beim Richter abgeladen, soll der schauen, wie er klarkommt. Gerade für junge Staatsanwälte ist eine solche Vorgehensweise recht einfach, da man, wenn man noch der Gegenzeichnungspflicht unterliegt, Anklagen und Strafbefehle an vielen Abteilungsleitern deutlich einfacher „vorbeibringt“ als Einstellungen. Zudem muss man anders als bei einer Einstellung auch keine Beschwerde des Anzeigeerstatters fürchten, viele StAe fürchten eine Vorlage an die GenStA wie der Teufel des Weihwasser.

    Was den Zivilbereich betrifft sollten sich vielleicht alle Beteiligten mal an die eigene Nase fassen: die Vergleicheritis führt allzu oft dazu, dass eine Art Vertrag zu Lasten Dritter, nämlich zu Lasten der Parteien, geschlossen wird, und zwar zwischen Richter- und Anwaltschaft: die einen brauchen eine hohe Vergleichsquote, um das Referat vor dem Absaufen zu bewahren, und die anderen brauchen für den Kanzleiumsatz die Einigungsgebühren, was dann nicht selten dazu führt, dass ein Kläger, dem eindeutig die geltend gemachte Forderung zusteht, unter fadenscheinigen Gründen mit 2/3 abgespeist wird.

  2. Justiz vor dem Kollaps? | RA Thomas Will

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