Lange wurde die Entscheidung erwartet, nun ist sie da. Der EuGH hat entschieden, dass die Inhaltsstoffe der sog. Legal Highs nicht unter das Arzneimittelgesetz fallen. Hier hatte ich bereits über die Hintergründe berichtet.
Bisher hatten die Staatsanwaltschaften immer dann einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz gesehen, wenn die Inhaltsstoffe der jeweiligen Synthetischen Cannabinoiden noch nicht auf einer schwarzen Liste standen. Denn nur, wenn ein Stoff auf der schwarzen Liste steht, greift das Betäubungsmittelgesetz. Das Arzneimittelgesetz war sozusagen der Notnagel um überhaupt zu einer Strafbarkeit kommen zu können. Damit ist es nun wohl vorbei.
Das Urteil des EuGH dürfte auch Auswirkungen auf einige meiner Verfahren haben. Hier geht´s zum Urteil.
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