Im seinem Bericht hatte der Vertreter der Jugendgerichtshilfe vorgeschlagen, dass mein Mandant durch Zahlung eines Geldbetrages bestraft werden sollte.
Leider folgen die meisten Jugendrichter erfahrungsgemäß den Vorschlägen der Jugendgerichtshilfe.
An der Tat ansich war nicht viel zu rütteln.
Da sich die Sache vorher um eine Stunde verzögerte, nutzte ich die Zeit um mich mit dem Vertreter der Jugendgerichtshilfe, meinem Mandanten und der „Geschädigten“, mit der sich mein Mandant mittlerweile wieder gut verstand, zu unterhalten und ein wenig das „Drumherum“ der Tat zu erläutern.
Das zahlte sich dann auch aus, denn in der Hauptverhandlunng schlug die Jugendgerichtshilfe vor, das Verfahren ohne Auflagen einzustellen. Staatsanwaltschaft war einverstanden, die Sache wurde eingestellt und der Mandant war glücklich.

Immer schwätzen mit die Leit…