Erinnerung durch den Bezirksrevisor

Nach drei Hauptverhandlungstagen gab es den verdienten Freispruch und ich mache die Wahlverteidigergebühren geltend, die auch genau wie beantragt festgesetzt werden.
Heute flattert mir die Erinnerung des Bezirksrevisors ins Haus.
Ein Schreiben, in dem die Erinnerung „fristwahrend“ eingelegt wurde, mit dem Hinweis, dieses Schreiben der Gegenseite – also mir – so lange noch nicht zuzustellen, bis weiter durch den Bezirksrevisor begründet wurde. Schwer geheimnisvoll. Ich befürchte schon, dass der dortige Bezirksrevisor Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder moniert.
Dann geht es im nächsten Schreiben weiter. Alle Beträge werden – genau wie von mir beantragt – aufgezählt und dann addiert. Und dann kommt es…ich hatte mich wohl verrechnet…um 14,28 Euro! Wie genau das passieren konnte, denn das Kanzleiprogramm addiert ja die Beträge, weiß ich nicht. Ist ja auch letztendlich egal.
Wenn man die Erinnerung liest, hat man allerdings den Eindruck, ich hätte die Staatskasse um mehrere Hunderttausend erleichtern wollen.
Ich musste mich zusammen reißen, nicht nur den Satz „Verdammt, es ist aufgefallen, jetzt muss ich den Porsche wieder abbestellen!“ zurückzuschreiben.

2 Comments

  1. RA JM

    14,28 Teuro = Aktenpauschale 12.- Teuro + Märchensteuer?

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