Ach, das ist doch eine Waffe

Vor einigen Monaten hatte die Polizei bei meinem Mandanten durchsucht. Es ging um Verstöße gegen das Waffengesetz und um Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Die Polizei fand auch einige Waffen. Hauptsächlich aber nichts, was er nicht hätte besitzen dürfen, so dass er kurze Zeit später fast alles zurück bekam, bis auf ein paar Messer.

Dann, vor ein paar Tagen gab es eine weitere Durchsuchung. Wieder wegen angeblichen Verstößen gegen das Waffengesetz. Herzlich gelacht haben der Mandant und ich über die Begründung des Durchsuchungsbeschlusses.

Denn dort hieß es, man habe ja vor ein paar Monaten schon einmal durchsucht. Dabei habe man eine – offensichtlich selbstgebaute – Waffe gefunden, aber nicht mitgenommen, weil man davon ausging, die Waffe sei nicht einsatzfähig. In einem anderen Verfahren habe man aber nun feststellen müssen, dass baugleiche Waffen doch schussfähig seien und deshalb müsse die Waffen nun sichergestellt werden.

Ich bin gespannt, was das Gutachten dazu sagt, ob das Ding wirklich schießen kann.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

eins × vier =