Wahllichtbildvorlage mal richtig

Ganz selten sieht man als Verteidiger eine Wahllichtbildvorlage, die richtig durchgeführt wird.

Normalerweise werden den Zeugen mehrere Bilder vorgelegt, wobei alle auf einem Blatt nebeneinander gedruckt sind. Meistens sehen sich die Personen halbwegs ähnlich, einer davon ist der mutmaßliche Täter.

Manchmal wird den Zeugen auch nur ein einziges Bild vorgelegt, nämlich das des Tatverdächtigen.

Manchmal kann alleine aufgrund der Auswahl der Bilder schon auf den – von der Polizei gewünschten – Tatverdächtigen geschlossen werden. Wenn z. B. der Geschädigte den Täter als Mann mit blonden Haaren beschrieben hat und auf 7 Bildern 6 dunkelhaarige Männer und ein Blonder abgebildet sind. Oder ein Dunkelhäutiger unter lauter Hellhäutigen und so weiter…

Wie es richtig geht habe ich heute in einer Ermittlungsakte gesehen. Ich vertrete den Geschädigten, der ziemlich übel zusammen geschlagen wurde und nur mit viel Glück keine schweren Schäden davongetragen hat.

Die Wahllichtbildvorlage sollte nämlich als sequentielle Wahllichtbildvorlage durchgeführt werden. Das heißt, dass dem Zeugen zwar mehrere Bilder, aber einzeln nacheinander vorgelegt werden und auch nicht abgebrochen wird, wenn ein Verdächtiger erkannt wurde, sondern alle Bilder bis zum Schluss gezeigt werden.

Ich könnte jetzt mutmaßen, dass die Wahllichtbildvorlage nur deshalb so richtliniengetreu durchgeführt wurde um keine Angriffspunkte für eine Verteidigung zu bieten, weil der Geschädigte Polizeibeamter ist. Aber das war sicher nicht der Grund. Ganz sicher macht das dieser Sachbearbeiter immer so, nicht nur, wenn es um einen Kollegen geht.

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