Der bissige Geldautomat

Ein Eisdielenbesitzer aus dem Ruhrgebiet hatte sich beim Geldabheben an einem Geldautomaten  Targobank den Finger gebrochen. Beim Entnehmen der Geldscheine habe sich das Ausgabefach geschlossen und seine Hand eingequetscht. Hierbei sei der Mittelfinger gebrochen.

Der 62-jährige Mann forderte von der Bank mindestens 5000 Euro Schmerzensgeld und klagte vor dem Landgericht Düsseldorf. Allerdings scheiterte er mit seiner Klage.

Die Bank habe ihre Pflichten zur Wartung und Kontrolle des Geldautomaten erfüllt, so das Landgericht Düsseldorf. Die Bank sei auch nicht verpflichtet, ihre Kunden „vor fernliegenden und nicht absehbaren Gefahren“ zu schützen. Insbesondere habe die Bank nicht voraussehen müssen, dass ein Kunde mit seiner ganzen Hand in das Geldausgabefach greift.

 

Landgericht Düsseldorf Az.: 6 O 330/13

1 Comments

  1. engywuck

    bei den Banken hier in der gegend muss man ins Ausgabefach hineinlangen, um ans Geld heranzukommen. Das war hier wohl anders.

    Dennoch muss eine Klappe natürlich so beschaffen sein, dass sie bei unerwarteten Gegenständen nichts verquetscht bzw. wieder aufmacht, so wie bei elektrischen Fensterhebern am Auto. Fragt sich, welche Schließkraft hier benutzt wurde. Aber leider scheint es das Urteil noch nicht im Volltext zu geben.

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