Manchmal fällt auch mir als Juristen auf, weshalb Nicht-Juristen das Juristendeutsch oft nicht verstehen, nämlich dann, wenn mir auf einen Terminsverlegungsantrag solche Schreiben ins Haus flattern:
“ In dem Rechtsstreit
Müller ./. Meier
möge der Klägervertreter die Terminsstunde des anderen Termins und die voraussichtliche Dauer desselben benennen.“
Hätte man durchaus auch einfacher formulieren können. Aber ich weiss ja, was gemeint ist.