Juristendeutsch

Manchmal fällt auch mir als Juristen auf, weshalb Nicht-Juristen das Juristendeutsch oft nicht verstehen, nämlich dann, wenn mir auf einen Terminsverlegungsantrag solche Schreiben ins Haus flattern:

 

“ In dem Rechtsstreit

Müller ./. Meier

möge der Klägervertreter die Terminsstunde des anderen Termins und die voraussichtliche Dauer desselben benennen.“

 

Hätte man durchaus auch einfacher formulieren können. Aber ich weiss ja, was gemeint ist.

 

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