Das Ordnungsamt, die Vollmacht und die Gerichtsentscheidung

Hier  hatte ich vom Ordnungsamt berichtet, das unbedingt meine Vollmacht sehen wollte.

Grund war ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung, den ich für den Mandanten gestellt hatte. Der Mandant hatte selbst gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt, den das Ordnungsamt allerdings nicht als Einspruchgewertet hat. den anschließenden Wiedereinsetzungsantrag des Mandanten hat das Ordnungsamt dann verworfen.

 

Das Gericht hat das – zu Recht – anders gesehen und kurz und knapp begründet:

„Er ist auch begründet. Der Betroffene hat gegen den Bußgeldbescheid vom xx.xx.2013 fristgemäß Einspruch eingelegt, nämlich mit seinem am xx.xx.2013 beim Ordnungsamt eingegangenen Schreiben. Dieses ist nämlich entgegen der Auffassung der Verwaltungsbehörde als Einspruch auszulegen. Dies ergibt sich daraus, dass der betroffene unschädlich auf den Bußgeldbescheid vom xx.xx.2013 Bezug nimmt und ausführt, er gehe hiergegen an.“

Ich habe den Eindruck, das Ordnungsamt hat gemerkt, was für ein Käse da verzapft worden ist und wollte verhindern, dass ein Gericht darüber entscheidet.

2 Comments

  1. Daniel

    „Ich habe den Eindruck, das Ordnungsamt hat gemerkt, was für ein Käse da verzapft worden ist und wollte verhindern, dass ein Gericht darüber entscheidet.“

    Dann hat es sich aber dämlich angestellt. Mit Eingang des Antrages auf gerichtliche Entscheidung hätte die VB ja auch abhelfen können…

    1. Thomas Will

      Die haben sich von Anfang an dämlich abgestellt. Abgeholfen haben sie auch. Letzte Woche haben sie dem Mandanten schon das Bußgeld zurück überwiesen.

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