Keine Kosten wegen kooperativem Verhalten

Gerade flattert mir eine Klageerwiderung auf den Schreibtisch. Der Beklagte vertritt sich selbst.

Eingeklagt war ein Geldbetrag. Nachdem der Beklagte die Klage bekommen hat, hat er einen Teil anerkannt und bezahlt. Ein Teil steht noch aus.

Nun schreibt der Beklagte in seiner Erwiderung, dass er die Kosten nicht tragen will, weil „er sich so kooperativ verhalten“ habe.

Das ist mal eine Begründung. Muss ich mir merken.

1 Comments

  1. diethard Jakobs

    auch mal ein Idee 🙂 Schließlich könnte er damit Erfolg haben den es gilt: Bei Gott, auf hoher see und vor Gericht ist alles möglich 🙂

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