Berechtigtes Interesse

Ich bestelle mich in einem Ermittlungsvcerfahren für die Mandantin bei der Staatsanwaltschaft und beantrage Akteneinsicht.
Statt der erwarteten Akte bekomme ich ein Schreiben mit der Bitte mein berechtigtes Interesse nach Nr. 185 Abs. 3 RiStBV nachzuweisen und eine Vollmacht zu übersenden.
Aber sonst geht´s noch…

4 Comments

  1. RASchleicher

    Leichte Kritik: bei dem, Herr Kollege, was Sie hier an Sachverhalt schildern, kann ich die StA verstehen !! Ich versuche auch schon die ganze Zeit über Mandantin Lieschen Müller an die Akte Kachelmann zu kommen – Ironie !!

  2. Rechtsanwalt Thomas Will

    Ach, Sie bekommen die Akte Kachelmann also auch nicht?
    Und ich dachte schon die würden nur mich ignorieren;-)

    Ich wollte NATÜRLICH die Akte betreffen meine Mandantin, gegen die das Verfahren läuft. Nur zur Klarstellung.

  3. Werner Siebers

    Antwort:

    Wenn von mir verlangt wird, dass ich ein berechtigtes Interesse als beauftragter Verteidiger an der Akteneinsicht darlege, möge mir zunächst das berechtigte Interesse an der Strafverfolgung meiner Mandantin dargelegt werden.

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