Heute hatte ich in einem Verfahren, das ursprünglich als versuchtes Tötungsdelikt begann, dann aber doch „nur“ zum Schöffengericht als gefährliche Körperverletzung angeklagt worden ist, keine Arbeit. Denn die Vorsitzende und auch der Oberstaatsanwalt – der die Anklage selbst geschrieben hat – haben meinen Part fast vollständig übernommen.
Ich habe es jedenfalls selten erlebt, dass ein Staatsanwalt mit der Hand auf den Tisch schlägt und die angebliche Opferzeugin anfährt, sie würde doch lügen.
Nachdem Gericht, Staatsanwaltschaft und auch der Rechtsmediziner mit ihr fertig waren, blieb kaum noch etwas für mich übrig.
Abgesehen von ein paar wenigen Nachfragen konnte ich mich heute darauf beschränken das Verhalten des Nebenklägervertreters zu beanstanden, der seiner Mandantin permanent Worte in den Mund legen wollte und dann auch noch mit Tathergängen daher kam, die seine Mandantin so nie geschildert hatte.
Wir brauchen zwar noch den ein oder anderen Verhandlungstag, aber alle Beteiligten ahnen, wo die Reise hin geht.

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