Familienrecht

Fälle, die das Familienrecht betreffen benötigen besonderes Einfühlungsvermögen. Da die Familie das Wichtigste im Leben der Menschen ist, unterstützen wir Sie gerne in allen Belangen, die die Familie umfassen. Hierzu zählen beispielsweise :

  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Versorgungsausgleich
  • Ehevertrag
  • Unterhaltspflicht zwischen Ehegatten
  • Unterhalt
  • Zugewinngemeinschaft
  • Pflegschaft
  • Betreuung
  • Vormundschaft

Auf Grund der vielseitigen Bereiche können wir Sie persönlich gerne beraten, denn alles was Familie, Ehe und Kinder betrifft wird hierunter zusammenfasst.

Weil  hierzu aber auch das Gewaltschutzverfahren zählt, können Sie sich an uns wenden, wenn:

  • Sie eine einstweilige Verfügung gegen jemanden erwirken wollen
  • wenn Sie z.B. Opfer einer Gewalttat wurden
  • sofern Sie gestalkt werden.

Damit Sie in diesen Fällen juristischen Rat erhalten, kontaktieren Sie uns gerne