Wir hatten in einer Strafsache bereits 3 Tage verhandelt. Ein wichtiger Zeuge – der Entlastungszeuge – kam nicht und konnte auch nicht vorgeführt werden.
Das alles passte der Richterin nicht so wirklich. Sie wollte verurteilen und hätte dafür natürlich am liebsten ein Geständnis meines Mandanten.
Diese ständigen Termine waren ihr ein Dorn im Auge.
Zu einem Fortsetzungstermin kam ich eine eine Stunde zu spät. Meiner Meinung nach war ich pünktlich, denn ich hatte mir den Termin so notiert. Sie hatte ihn sich offensichtlich eine Stunde früher notiert. Der Zeuge war wieder nicht aufzutreiben gewesen und der Mandant war auch nicht da.
Die Laune der Richterin war im Keller und sie wollte das Verfahren aussetzen bis der Zeuge aufgefunden werden kann.
Einige Tage später meldet sich der Mandant aus dem Knast. Die Richterin hatte einen Sicherungshaftbefehl erlassen. Obwohl das Verfahren ausgesetzt war und der Mandant zu allen vorherigen Terminen erschienen war. Den Haftbefehl fand ich bereits unnötig und völlig überzogen. Auch, dass ich über die Verhaftung nicht informiert worden war, fand ich etwas daneben, bin es aber von der Richterin nicht anders gewöhnt.
Dem Fass den Boden ausgeschlagen hat allerdings ein Fax, das ich dann enige Tage später von der Richterin erhielt.
Der Mandant hätte bei der Verhaftung angedeutet, nun doch geständig sein zu wollen. Dann könnte sie natürlich ganz zeitnah terminieren, was bedeutet, dass der Mandant schnell wieder aus der Haft raus kann.
Heute habe ich Rücksprache mit dem Mandanten gehalten. Er bleibt dabei, dass er unschuldig ist und auch nie einen Ton gesagt hat, er wolle ein Geständnis ablegen.
Ich nenne so etwas Aussageerpressung, wenn ich jemanden bei schlechter Beweislage mit einer schlechten Begründung wegsperre und ihm gleichzeitig anbiete, dass er schnell wieder raus kommt, wenn er geständig ist.
[…] unterhalte ich mich zufällig mit einem Kollegen über die Richterin, über die ich mich hier bereits geärgert hatte. Und der Kollege hatte auch eine schöne Geschichte auf […]
[…] Hier hatte ich über eine Richterin bzw. über einen Haftbefehl berichtet, der meiner Meinung nach lediglich dazu dient, ein Geständnis von meinem Mandanten zu erpressen. […]